Begriff

Die Gruppe der polyhalogenierten Dibenzo-p-dioxine (PHDD) und polyhalogenierten Dibenzofurane (PHDF) wird allgemein als Dioxine bezeichnet. Am besten untersucht sind Dioxine, bei denen eine Chlorsubstitution vorliegt. Hier spricht man von polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen (PCDD) und polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF). Seit der Seveso-Katastrophe vom 10.7.1976 ist die Giftigkeit der Dioxine allgemein bekannt. Damals wurde 2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-p-dioxin (kurz: 2,3,7,8-TCDD) als Seveso-Gift durch Überhitzung bei der Herstellung von Trichlorphenol freigesetzt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Informationen für Tätigkeiten mit Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, die Dioxine enthalten oder aus bei denen Dioxine entstehen oder freigesetzt werden können, enthält die TRGS 557 "Dioxine". Spezielle Hinweise für die Metallbranche sind zu finden in DGUV-I 209-028 "Auftreten von Dioxinen bei der Metallerzeugung und Metallbearbeitung" (bisher BGI 722).

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