Die Gurtpflicht dürfte für keinen verantwortungsbewussten Fahrer mehr infrage stehen. Allerdings ist der Hinweis von einigem Interesse, dass nach § 43 DGUV-V 70 Sicherheitsgurte auch im Werksverkehr verwendet werden müssen. Im Grunde regelt das bereits der an vielen Werkstoren obligatorische Hinweis "Es gilt die Straßenverkehrs-Ordnung", der aber häufig wenig ernst genommen wird, weil keine Überwachung erwartet wird. Der Hinweis auf die berufsgenossenschaftliche Regelung kann hier verstärkend wirken, weil diese mit der Unfallversicherung unmittelbar verknüpft ist.

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