Damit aus einem BEM ein gut funktionierendes Instrument zur Gesunderhaltung der Belegschaft wird, sollte ein betrieblicher Prozess aufgestellt werden.

Dieser beginnt mit einer Information über das Verfahren. Hierzu gehören die gesetzlichen Grundlagen, die Erfassung der Fehlzeiten, das Feststellen des Handlungsbedarfs und das Anschreiben der berechtigten Beschäftigten.

Im zweiten Schritt folgt idealerweise das persönliche Erstgespräch, wenn die Berechtigten noch im Krankenstand sind eventuell auch schriftlich. Hier wird die Zustimmung (bei Ablehnung wird dies dokumentiert und das Verfahren ist beendet) eingeholt und die Ziele, die Datenschutzbedingungen und die Beteiligten festgelegt.

Danach folgt die Umsetzung. Nach Klärung der für einen Eingliederungsprozess erforderlichen Maßnahmen wird der Start festgelegt. Bei den Maßnahmen kommen technische Änderungen am Arbeitsplatz, die Anpassung organisatorischer Abläufe und/oder auch Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen infrage.

Es werden weitere Termine festgelegt, um den Fortschritt, eine eventuell erforderliche Anpassung der Maßnahmen und schließlich den – hoffentlich erfolgreichen – Abschluss des Verfahrens zu besprechen.

 
Wichtig

Dokumentation

Alle Schritte und Maßnahmen sollten schriftlich dokumentiert werden.

Der folgende Überblick zeigt den Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagements:

Infographic

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