Arbeitnehmerüberlassung Überlassung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen durch den Arbeitgeber zur Arbeitsleistung an einen Dritten.
Arbeitsschutzvereinbarung Vereinbarung zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb zur verbindlichen Abstimmung der am Arbeitsplatz des Zeitarbeitsbeschäftigten erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen
Disponent/in (Personaldisponent/in) Mitarbeiter/in des Zeitarbeitsunternehmens, der/die die Einsätze der Zeitarbeitnehmer/innen steuert und sie den Einsatzbetrieben zuordnet.
Einsatzbetrieb Betrieb, in dem Beschäftigte der Zeitarbeit ihre Arbeit leisten (Entleiher).
On-Site-Projekt auch: On-Site-Management oder In House Service; der Personalentscheidungsträger/Disponent des Zeitarbeitsunternehmens arbeitet direkt im Einsatzbetrieb, meist bei Einsatzbetrieben mit hohem Bedarf für Zeitarbeitsbeschäftigte.
Personalentscheidungsträger/in Person im Zeitarbeitsunternehmen, die Personalentscheidungen trifft wie Niederlassungsleiter, Disponent, Abteilungsleiter, Personalberater und andere verantwortliche Personen.
Stammbeschäftigte Beschäftigte, deren Arbeitgeber der Einsatzbetrieb ist.
Überlassungsprozess Der Überlassungsprozess beinhaltet alle Schritte, die vom Einsatzbetrieb und vom Zeitarbeitsunternehmen durchgeführt werden, um von der Bedarfsfeststellung zum Einsatz der Beschäftigten zu gelangen.
Zeitarbeitnehmer/innen (Beschäftigte der Zeitarbeit) Arbeitnehmer/innen, die vom Zeitarbeitsunternehmen Dritten (Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Leiharbeitnehmer/innen).
Zeitarbeitsunternehmen Unternehmen, das Dritten seine Beschäftigten (Leiharbeitnehmer/innen) zur Arbeitsleistung überlässt (Verleiher).

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Tel.: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

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