Arbeitnehmerüberlassung | Überlassung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen durch den Arbeitgeber zur Arbeitsleistung an einen Dritten. |
Arbeitsschutzvereinbarung | Vereinbarung zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb zur verbindlichen Abstimmung der am Arbeitsplatz des Zeitarbeitsbeschäftigten erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen |
Disponent/in (Personaldisponent/in) | Mitarbeiter/in des Zeitarbeitsunternehmens, der/die die Einsätze der Zeitarbeitnehmer/innen steuert und sie den Einsatzbetrieben zuordnet. |
Einsatzbetrieb | Betrieb, in dem Beschäftigte der Zeitarbeit ihre Arbeit leisten (Entleiher). |
On-Site-Projekt | auch: On-Site-Management oder In House Service; der Personalentscheidungsträger/Disponent des Zeitarbeitsunternehmens arbeitet direkt im Einsatzbetrieb, meist bei Einsatzbetrieben mit hohem Bedarf für Zeitarbeitsbeschäftigte. |
Personalentscheidungsträger/in | Person im Zeitarbeitsunternehmen, die Personalentscheidungen trifft wie Niederlassungsleiter, Disponent, Abteilungsleiter, Personalberater und andere verantwortliche Personen. |
Stammbeschäftigte | Beschäftigte, deren Arbeitgeber der Einsatzbetrieb ist. |
Überlassungsprozess | Der Überlassungsprozess beinhaltet alle Schritte, die vom Einsatzbetrieb und vom Zeitarbeitsunternehmen durchgeführt werden, um von der Bedarfsfeststellung zum Einsatz der Beschäftigten zu gelangen. |
Zeitarbeitnehmer/innen (Beschäftigte der Zeitarbeit) | Arbeitnehmer/innen, die vom Zeitarbeitsunternehmen Dritten (Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Leiharbeitnehmer/innen). |
Zeitarbeitsunternehmen | Unternehmen, das Dritten seine Beschäftigten (Leiharbeitnehmer/innen) zur Arbeitsleistung überlässt (Verleiher). |
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen