7.14.1

Anschlageinrichtungen können ein Bestandteil des Befestigungssystems der PSA gegen Absturz sein oder die lasttragende Verbindung der PSA gegen Absturz mit dem Bauwerk oder anderen Objekten darstellen.

Insofern werden zwischen dauerhaft am Gebäude, der Struktur oder anderen Objekten befestigten und nicht für eine dauerhafte Befestigung vorgesehene Anschlageinrichtungen unterschieden (siehe Abbildungen 56 und 57). Darüber hinaus können auch ausreichend tragfähige Bestandteile von baulichen Einrichtungen als temporär genutzte Anschlagmöglichkeit verwendet werden (siehe Abbildung 58).

Die Anforderungen an Anschlageinrichtungen basieren generell auf der Einwirkung durch den Lastfall "Auffangen" (6 kN, siehe Abschnitt 5.1) und berücksichtigen die Verwendung in/mit allen persönlichen Absturzschutzsystemen nach DIN EN 363. Aus Gründen der Verwechselungsgefahr gibt es keine davon abweichenden Anforderungen für Anschlageinrichtungen zur Benutzung z. B. mit Rückhalte-, Arbeitsplatzpositionierungs- oder Rettungssystemen.

Hinweis: Hilfestellungen für die sachgerechte Planung von Anschlageinrichtungen enthält die DGUV Information 201-056 "Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern".

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 56

Beispiel einer Anschlageinrichtung, die nicht für eine dauerhafte Befestigung vorgesehen ist (Trägerklemme)

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 57

Beispiel einer Anschlageinrichtung, die dauerhaft am Bauwerk befestigt ist (Einzelanschlagpunkt-Stahlrohrstütze).

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 58

Beispiel einer temporär genutzten Anschlagmöglichkeit (Stahlträger)

7.14.2

Anforderungen an Anschlageinrichtungen, die als Bestandteil des Befestigungssystems der PSA gegen Absturz dafür vorgesehen sind, von der baulichen Einrichtung wieder entfernt zu werden, sind u. a. in DIN EN 795 geregelt. Solche Anschlageinrichtungen fallen unter die Definition der PSA und sind somit entsprechend zu prüfen (EU-Baumusterprüfung) und zu kennzeichnen (siehe Abschnitt 3.2 und 3.3). Sind diese für eine Benutzung durch mehrere Personen gleichzeitig vorgesehen, gilt es zusätzlich die Anforderungen gemäß DIN CEN/TS 16415 zu beachten.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 59

Beispiel für eine Anschlageinrichtung Typ B DIN EN 795 - Trägerklemme

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 60

Beispiel für eine Anschlageinrichtung Typ B DIN EN 795 - Dreibein

Hinweis: Vor der Befestigung eines Höhensicherungsgerätes an einem Bein der Anschlageinrichtung ist sicherzustellen, dass sowohl das Höhensicherungsgerät als auch das Dreibein für diese Verwendung vorgesehen sind. Angaben hierzu sind aus den Gebrauchsanleitungen zu entnehmen.

Hinweis: Häufig werden auch Dreibeine neben der Verwendung mit einem Höhensicherungsgerät zusätzlich mit Lasten- und/oder Personenwinden ausgestattet. Hier gilt es zu beachten, dass vom Hersteller die Konformität zur Maschinenrichtlinie und die Brauchbarkeit für diese Kombination bescheinigt werden.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 61a (oben) und 61b (unten)

Beispiele für eine Anschlageinrichtung Typ B DIN EN 795 - Bandschlinge

Aufgrund unterschiedlicher Tragfähigkeiten ist die richtige Anschlagart der Bandschlinge gemäß Gebrauchsanleitung zu beachten.

Hinweis: Wenn die Bandschlinge überstiegen wird, ist darauf zu achten, dass durch die Anschlagart keine Vergrößerung der Fallstrecke für das verwendete Auffangsystem entsteht.

Bandschlingen empfehlen sich auch für die Einrichtung von Anschlagpunkten für die Rettung aus Steigschutzeinrichtungen bzw. zur Positionierung für Inspektionen und Wartungen an Steigleitern. Zur Sicherstellung einer korrekten Lasteinleitung in die Steigleiter werden die dargestellten Ausführungen empfohlen (siehe Abbildungen 62 und 63, siehe auch DGUV Information 208-032 "Auswahl und Benutzung von Steigleitern").

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 62

Anschlagpunkt an einer Steigleiter mit Mittelholm mittels Bandschlinge

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 63

Anschlagpunkt an einer Steigleiter mit Seitenholmen mittels zwei Bandschlingen

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 64

Beispiel für eine durch Eigengewicht gehaltene Anschlageinrichtung gemäß Typ E DIN EN 795

in Abhängigkeit von der Neigung der Auflagefläche (maximal 5 Grad) und deren Oberflächenbeschaffenheit (z. B. ausreichende Reibung) sowie den Witterungsbedingungen (z. B. Frost).

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 65

Beispiel für eine nicht dauerhaft befestigte Anschlageinrichtung vom Typ A DIN EN 795

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 66

Skizze einer nicht dauerhaft befestigten Anschlageinrichtung vom Typ C DIN EN 795 (LifeL...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge