Die Konzentration an Formaldehyd und Glutaraldehyd darf zusammen 500 mg/Liter Anwendungslösung, wobei Formaldehyd zu maximal 250 mg enthalten sein darf, nicht überschreiten. Dies ist gewährleistet, wenn bei einer 0,5%igen Anwendungslösung

  • das Konzentrat nicht mehr als 5 % Formaldehyd und bis zu 5 % Glutaraldehyd enthält oder
  • das Konzentrat bis zu 10 % Glutaraldehyd (ohne Formaldehyd) enthält.

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