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Blendung an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen kann als Direktblendung oder Reflexblendung auftreten. Direktblendung durch Tageslicht oder Leuchten sowie Reflexblendung durch Spiegelungen hoher Leuchtdichten auf glänzenden Flächen müssen begrenzt werden.

4.2.1 Direktblendung

Helle Flächen im Gesichtsfeld wie Leuchten, Fenster oder beleuchtete Flächen können störend wirken, ohne die Sehleistung unmittelbar herabzusetzen. Diese Blendung wird als psychologische Blendung bezeichnet. Sie hat ungünstige Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden, die Arbeitsleistung, die Leistungsbereitschaft und die Konzentrationsfähigkeit. Sie kann zu Fehlhaltungen durch Ausgleichsbewegungen und zur Ermüdung führen. Psychologische Blendung sollte daher begrenzt werden.

Physiologische Blendung bewirkt dagegen eine unmittelbare Herabsetzung der Sehleistung. Die künstliche Beleuchtung in Büros führt üblicherweise nicht zu physiologischer Blendung. Wird psychologische Blendung begrenzt, tritt im Allgemeinen auch keine physiologische Blendung auf.

(siehe auch DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten")

Zur Begrenzung der Blendung durch Leuchten ist zunächst der Abschirmwinkel einzuhalten (siehe DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten" Abschnitt 5.3 Begrenzung der Blendung).

Die psychologische Blendung wird von folgenden Größen beeinflusst:

  • Leuchtdichte der Blendquelle - zum Beispiel gesehene leuchtende Fläche einer Leuchte,
  • vom Beobachter aus gesehene Größe der Blendquelle,
  • Lage der Blendquelle im Gesichtsfeld,
  • Umfeldleuchtdichte.

Die Bewertung der psychologischen Blendung durch Leuchten erfolgt durch das UGR-(Unified Glare Rating) Verfahren nach DIN EN 12464-1. Erläuterungen zum UGR-Verfahren enthält Anhang B der DGUV Information 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten".

Je kleiner der nach diesem Verfahren ermittelte UGR-Wert ist, umso geringer ist die psychologische Blendung.

Zur Überprüfung von Beleuchtungsanlagen können die UGR-Tabellen der Dokumentationsunterlagen der Leuchtenhersteller verwendet werden. In Räumen mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen darf der UGR-Wert nicht größer als 19 sein. (siehe auch DGUV Information 215-210)

Das UGR-Verfahren berücksichtigt die Leuchtdichte der Blendquelle als Mittelwert über die gesamte Lichtaustrittsfläche. Leuchtdichteunterschiede und Leuchtdichtespitzen auf dieser Fläche werden nicht gesondert gewertet.

An LED-Leuchten können unter Umständen sehr hohe Leuchtdichteunterschiede auftreten. Besonders, wenn keine lichtlenkenden oder streuenden Optiken vorhanden sind und so der direkte Blick auf einzelne LEDs möglich ist. Dies muss verhindert werden, da sonst die Leuchte auch trotz Einhaltung der UGR-Grenzwerte als "blendend" empfunden wird.

Bei der Beschaffung solcher Leuchten wird deshalb eine Bemusterung in der geplanten Arbeitsumgebung empfohlen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Leuchten sich in der geplanten Position zum Arbeitsplatz befinden und die Blickrichtung bei der Blendungs-Beurteilung typisch für die auszuführende Arbeit ist.

Hinweis
Grundlage für die Bewertung der Blendung ist der Neuzustand der Beleuchtungsanlage.

4.2.2 Reflexblendung auf dem Bildschirm

Diffuse oder spiegelnde Reflexionen können zu Störungen führen. Diese sogenannte Reflexblendung entsteht bei der Bildschirmarbeit vor allem dann, wenn helle Flächen aus der Umgebung, z. B. von Leuchten und Fenstern, von der Bildschirmoberfläche reflektiert werden. Dadurch werden die Helligkeitsunterschiede zwischen dem Bildschirmhintergrund und Zeichen auf dem Bildschirm herabgesetzt, die Zeichen können nicht mehr gut erkannt werden. Handelt es sich um spiegelnde Reflexionen mit deutlicher Abbildung, versuchen die Augen sowohl die Zeichen auf dem Bildschirm als auch das Spiegelbild scharf abzubilden. Dadurch können zusätzliche visuelle Belastungen entstehen.

Die Eigenschaften der Bildschirmanzeige beeinflussen in starkem Maße, ob und wie sich Spiegelungen störend bemerkbar machen.

Eine wichtige Rolle spielt die Güte der Entspiegelung des Bildschirmes. Diese wird neben anderen Eigenschaften im Rahmen der Prüfungen für das GS-Zeichen jeweils für die Positiv- und die Negativdarstellung ermittelt und vom Hersteller im GS-Zertifikat und im technischen Datenblatt angegeben (siehe DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung").

Besonders hochwertige LCD-Bildschirme können so gut entspiegelt sein, dass kaum noch Reflexionen auftreten.

Die Ausprägung der Reflexionen ist weiterhin von der Darstellungsart abhängig. Bei Positivdarstellung (dunkle Zeichen auf hellem Untergrund) werden vorhandene Reflexionen weniger störend wahrgenommen als bei Negativdarstellung (helle Zeichen auf dunklem Untergrund). Daher sollte für die Anzeige der Informationen möglichst immer eine Positivdarstellung gewählt werden, nur in Ausnahmefällen eine Negativdarstellung.

Abb. 5

Bildschirme mit unterschiedlicher Güte der Entspiegelung links (gut): Bildschirm mit entspiegelte...

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