Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt und unterscheidet zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die Anlässe für die Vorsorgearten sind in Anhang I der Verordnung geregelt.
Bei den in dieser EGU beschriebenen Tätigkeiten mit Einhaltung des AGW für Quecksilber ist gemäß Anhang I der ArbMedVV eine Angebotsvorsorge anzubieten.
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