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Änderungen zur letzten Ausgabe

  • Aktualisierung der Inhalte entsprechend der neuen Norm DIN EN ISO 20471
  • Neues Kapitel "Warnkleidung in Verbindung mit Schnittschutz"
  • Neues Kapitel "Schwerentflammbare Warnkleidung"
  • Überarbeitung des Kapitels "Auswahl von Warnkleidung bei Bahnen"
  • Überarbeitung des Kapitels "Bestimmungsgemäßes Tragen von Warnkleidung"
  • Darstellung weiterer Situationen, in denen Warnkleidung getragen wird
  • Überarbeitung der Bekleidungssituationen in Abhängigkeit von der Gefährdungssituation und Witterung
  • Neue Anlage "Betriebsanweisung Straßenverkehr"
  • Streichung der Anlagen "Gefährdungsermittlung", "Entscheidungshilfe" und "Checkliste für die Anschaffung"

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

An der Erarbeitung beteiligte Fachbereiche und Sachgebiete:

Fachbereich Bauwesen (SG Hochbau, SG Tiefbau, SG Arbeiten und Sicherungsmaßnahmen im Bereich von Gleisen), Fachbereich Verkehr und Landschaft (SG Bahnen (Spurgeführte Verkehrssysteme), SG Fahrzeuge, SG Luftfahrt und Flugplätze, SG Binnenschifffahrt, Wasserfahrzeuge, Hafenanlagen, SG Abfallwirtschaft, SG Seeschifffahrt, SG Straße, Gewässer, Forsten und Tierhaltung). Federführung SG Schutzkleidung im Fachbereich PSA der DGUV.

DGUV Information 212-016 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p212016

© Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung,

auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Bildnachweis

Abb. 30: © DGUV, alle weiteren Abbildungen: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH - DGUV

1 Vorbemerkungen

DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Rechtsvorschriften zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen. Diese Vorschriften sind auf Grund der geforderten Rechtssicherheit häufig nicht in der Sprache der Praxis verfasst. Der Praktiker oder die Praktikerin im Unternehmen fragt sich daher oft, welche Vorschriften für ihn bzw. sie gelten, wo er oder sie sie findet und wie sie umzusetzen sind. Genau da setzt diese DGUV Information an. Mit dieser Informationsbroschüre möchten wir Ihnen eine Handlungshilfe geben, die Sie verwenden können, um bei Ihren Entscheidungen auf der sicheren Seite zu stehen.

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer oder die Unternehmerin und seine bzw. ihre Führungskräfte und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer oder die Unternehmerin kann bei Beachtung der in DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er oder sie damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln veröffentlicht worden, sind diese vorrangig zu beachten.

2 Anwendungsbereich

Gefährdungen von Personen durch den Verkehr von Straßen- und Schienenfahrzeugen können in Unternehmen vorkommen, in denen z. B. folgende Tätigkeiten ausgeführt werden:

  • Arbeiten außerhalb von Absperrungen oder neben dem Verkehrsbereich, zu diesen Arbeiten gehören u. a.

    • Abfallsammlung
    • Vermessungsarbeiten
    • Sicherung von Arbeits- und Baustellen im Straßenbereich
    • Instandhaltung von abwassertechnischen Anlagen
    • Brücken-Instandhaltung
    • Straßenbetrieb und Straßenunterhalt, z. B.:

      • Straßenreinigung
      • Grün- und Gehölzpflege
      • Winterdienst
  • Tätigkeiten von Betriebsdienstmitarbeitenden und Betriebsfremden in Gleisanlagen, z. B. Eisenbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Materialbahnen,
  • Arbeiten im Gleisbereich bei zur Errichtung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von Bahn- und anderen Anlagen oder damit zusammenhängende Arbeiten,
  • Instandsetzungs-, Abschlepp- und Bergungsarbeiten an Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen im Gefahrbereich des fließenden Verkehrs,
  • Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen auf Werksgelände im Gefahrbereich des fließenden Verkehrs,
  • Arbeiten in Containerterminals im Bereich des Verkehrs von Fahrzeugen, Flurförderzeugen und Hebezeugen,
  • Hafenarbeiten, z. B. auf Schiffen und im Bereich von Packhallen,
  • Tätigkeiten in ausgewiesenen Bereichen des Flughafens,
  • Einweisen von Fahrzeugen,
  • Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten.

Die Anwendung dieser DGUV Information wird auch für Arbeiten empfohlen, bei denen ein unbeabsichtigtes Hineingeraten in den Gefahrbereich des fließenden Verkehrs bzw. in den Gleisbereich oder innerbetrieblichen Werksverkehr nicht ausgeschlossen werden kann.

In dieser DGUV Information wird spezielle Warnkleidung, die z. B. im Bereich von Behörden und Organisationen mit S...

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