Unternehmer und Unternehmerin sind rechtlich verantwortlich für den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb. Sie müssen die erforderlichen Maßnahmen durchführen und umsetzen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen gehört auch, für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu sorgen. Sie haben den innerbetrieblichen Arbeitsschutz zu organisieren und gegebenenfalls zu delegieren und sich von der Durchführung der von ihnen delegierten Aufgaben zu überzeugen.

Führungskräfte unterstehen der Unternehmerin/dem Unternehmer und tragen in ihrem Zuständigkeitsbereich die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Führungskräfte legen Aufgaben im Arbeitsschutz fest und weisen diese den hierfür befähigten Beschäftigten zu. Dabei beziehen sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt mit ein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge