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Änderungen zur letzten Ausgabe November 2013:

Die DGUV Information wurde vollständig - sowohl inhaltlich als auch redaktionell - überarbeitet. Grafiken, Bilder und Fotos wurden ausgetauscht oder hinzugefügt.

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Fertigungsgestaltung, Akustik, Lärm und Vibrationen des Fachbereichs Holz und Metall der DGUV

Satz und Layout:

Atelier Hauer + Dörfler, Berlin

Bildnachweis:

Titelbild, Abb.6a-6c, 8, Abb.: ©Axel Kock - stock.adobe.com;

Abb. 1-5, 7, 9-12, 17-21, 24, 26, 28-30, 32-36, 40, 42, 44-47, 49: © BGHM;

Abb. 22: © BGN, Mattke;

Abb. 13, 25: © BGHW;

Abb. 14-15: © BGHM, Leidlo;

Abb. 16: © Thomas Schmidt;

Abb. 23a, 23b: © DGUV;

Abb. 27: © BMW AG, Mäurer;

Abb. 31: © Detering, Bernd;

Abb. 37: © BGHW, Radtke;

Abb. 38: ©wichientep - stock.adobe.com;

Abb. 41: ©design56 - stock.adobe.com;

Abb. 43: ©chalongrat - stock.adobe.com;

Abb. 48: ©Racle Fotodesign - stock.adobe.com

Copyright:

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt.

Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Versand:

Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen Webcode: p209023

1 Vorwort

Lärm ist jede Art von unerwünschtem Schall. Er kann stören, belästigen, schädigen oder die Unfallgefahr erhöhen, weil wichtige Schallsignale nicht wahrgenommen werden können. Deshalb ist Lärmbekämpfung am Arbeitsplatz nach wie vor notwendig. Die Unfallversicherungsträger gehen davon aus, dass vier bis fünf Millionen Beschäftigte gehörgefährdendem Lärm während der Arbeit ausgesetzt sind. Bei langjähriger arbeitsbedingter Lärmbelastung kann das zu einer Gehörschädigung bis hin zur Berufskrankheit "Lärmschwerhörigkeit" führen.

Jede dritte anerkannte Berufskrankheit war 2018 "Lärmschwerhörigkeit" (Abb. 1).

Die vorliegende DGUV Information wendet sich deshalb an diejenigen, die in den Betrieben dafür verantwortlich sind, Lärm zu mindern oder zu vermeiden. Die Schrift unterstützt außerdem alle Personen, die die Verantwortlichen in den Betrieben beraten - in puncto Gefährdungsbeurteilung, Lärmminderungsmaßnahmen, Auswahl geeigneter Gehörschützer und Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Die allgemeinen Ausführungen in den ersten Abschnitten vermitteln Grundkenntnisse und sollen zur Sensibilisierung und Motivation beitragen.

Im Anschluss stehen die gesetzlichen Grundlagen im Fokus, weil dort die Auslösewerte und die maximal zulässigen Expositionswerte sowie sonstige einzuhaltende Größen zusammengefasst sind. Auch die sich daraus ergebenden Schritte für eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sind hier zu finden. In Abschnitt 5 "Lärmmessungen" wird ausführlich beschrieben, was bei einer fachkundigen Messung beachtet werden muss. Einen großen Umfang nehmen die Lärmminderungsmaßnahmen ein, um Anregungen und Ideen für die praktische Lärmminderung im Betrieb zu liefern. Den Abschluss bildet eine Übersicht über geeignete Gehörschutzmittel und die arbeitsmedizinische Vorsorge. Mit dieser DGUV Information stellen wir für die betriebliche Praxis ein Kompendium zum Thema "Lärm am Arbeitsplatz" zur Verfügung.

Abb. 1

Anzahl der Anzeigen zur Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit, aufgeteilt in jährliche Verdachtsanzeigen, anerkannte Fälle und Rentenfälle

2 Akustische Grundlagen

2.1 Schallentstehung

Schall breitet sich in elastischen Medien, wie Gasen, Flüssigkeiten und festen Körpern aus. Es sind Schwingungen der Moleküle um ihre Ruhelage. Breitet sich Schall in Gasen aus, spricht man von Luftschall. Die Wechselschwingungen um den statischen Luftdruck werden vom Ohr aufgenommen, durch das Trommelfell und den Übertragungsapparat des Mittelohrs ins Innenohr geleitet und in der Gehörschnecke (Cochlea) verarbeitet. Je nach Höhe der Luftdruckschwankungen und den vorherrschenden Frequenzen nimmt sie der Mensch dann als Geräusch wahr.

Solche kleinen, schnellen Schwankungen um den statischen Luftdruck können durch viele Vorgänge entstehen, zum Beispiel durch Transportvorgänge, Bewegung von Körpern oder auch durch Verwirbelung von Luft (wie beim Abblasen von Werkstücken mit Druckluft) oder durch impulshaltige Ereignisse (wie beim Platzen eines Autoreifens).

Breitet sich Schall in flüssigen Körpern und Medien aus, spricht man von Körperschall. Er kann zum Beispiel entstehen, wenn Maschinen ihre Schwingungen auf Bauteile des Gebäudes übertragen. Körperschall kann wiederum die angrenzende Luft in Schwingungen versetzen und erneut als Luftschall wahrgenommen werden, auch weit von der Quelle entfernt.

2.2 Schalldruck und Schalldruckpegel

Der Hörbereich des Menschen vom leisesten bis zum lautesten Geräusch ist sehr groß. Der menschliche Gehörapparat nimmt Schalldrücke zwischen ca. 0,00002 Pa (20 µPa) und 20 Pa wahr. Das ist so, als ob der Mensch eine Last von 1000 kg heben kann und trotzdem noch merkt, wenn er 1 Gramm in der Hand hält (Abb. 2).

Abb. 2

Schalldrücke im Verglei...

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