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Vorbemerkung

Diese DGUV Information richtet sich in erster Linie an den Unternehmer bzw. die Unternehmerin und bietet konkrete Hilfestellung bei den Arbeitsschutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen.

Gase wie Kohlendioxid (CO2), Inertgase wie IG-100 oder IG-01 und Gemische daraus (z. B. IG-55, oder IG-541), finden als Löschgas in ortsfesten Feuerlöschanlagen Anwendung. Sie löschen Brände indem sie im wesentlichen den Luftsauerstoff von der Brandstelle verdrängen.

Ebenfalls finden halogenierte Kohlenwasserstoffe (z. B. HFC-227ea und FK-5-1-12) als Löschgas Anwendung in ortsfesten Feuerlöschanlagen. Ihre Löschwirkung beruht auf einem chemisch-physikalischen Prinzip. Die für eine ausreichende Löschwirkung erforderliche aufgebaute Löschgaskonzentration bzw. abgesenkte Sauerstoffkonzentration lässt einen dauernden Aufenthalt von Personen in dieser Atmosphäre nicht zu. Bei Kohlendioxid ist z. B. ab einer Konzentration von 5 Vol.-% CO2 mit Gesundheitsschäden zu rechnen und ab einer Konzentration von mehr als 8 Vol.-% CO2 besteht Lebensgefahr.

Beim Einsatz von Löschgasen oder Gasgemischen in ortsfesten Feuerlöschanlagen sind die zu erwartenden Konzentrationen nach der Flutung durch die errichtende Person rechnerisch bzw. durch Probeflutung zu ermitteln, festzulegen und zu dokumentieren. Es erfolgt eine Einstufung in die Gefährdungsklassen (siehe auch Anhang 2 Stoffdaten).

Um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz getroffen werden. Dies können bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen sein.

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Neue Rufnummern ab 1. August 2018:

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

Fax: 030 13001-6132

Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz

des Fachbereichs Feuerwehren,

Hilfeleistungen, Brandschutz

der DGUV

Diese DGUV Information 205-026 stellt eine Zusammenführung und Überarbeitung der DGUV Regel 105-001 (bisher BGR 134), der

DGUV Information 205-004 (bisher BGI 888), des DGUV Grundsatz 305-001 (bisher BGG 920), sowie der

VdS 3518: 2006-07 dar.

DGUV Information 205-026

zu beziehen bei Ihrem zuständigen

Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen

1 Anwendungsbereich

1.1

Diese Information findet Anwendung bei ortsfesten Feuerlöschanlagen mit Löschgasen, im Folgenden Löschanlagen genannt.

1.2

Diese Information findet keine Anwendung bei Löschanlagen auf Seeschiffen, Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten der Binnenschifffahrt mit Betriebserlaubnis sowie im Bergbau unter Tage.

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Information werden folgende Begriffe bestimmt:

Arbeits- und Verkehrsbereich

Der Arbeits- und Verkehrsbereich in der Umgebung von Räumen oder Einrichtungen, die durch Löschanlagen geschützt sind, ist derjenige Bereich, der durch Personen erreicht werden kann. Sind die von Löschanlagen geschützten Bereiche selbst begehbare Bereiche, so gehören diese Bereiche mit zum Arbeits- und Verkehrsbereich.

Auslösung

Die automatische oder von Hand herbeigeführte Freigabe der Löschanlage zur Flutung.

Verzögerte Auslösung

Die automatisch oder von Hand herbeigeführte Auslösung des Löschalarms und die zeitverzögerte Freigabe des Löschgases zur Flutung mittels einer Verzögerungseinrichtung.

Flutung

Das Ausströmen des Löschgases in den Löschbereich.

Löschalarm

Optische oder akustische Signale, die unmittelbar vor, während und nach der Flutung im Gefährdungsbereich gegeben werden.

Löschbereich

Gesamtheit aller Bereiche, die im Schutzumfang der Löschanlage enthalten sind und gleichzeitig geflutet werden.

Objektschutz/Einrichtungsschutz

Die Flutung eines Objektes, z. B. Maschine, Lackieranlage, mit mindestens der erforderlichen Löschgasmenge.

Raumschutz

Die Flutung eines umbauten und geschlossenen Raumes mit mindestens der erforderlichen Löschgasmenge.

Gefährdungsbereich

Der Bereich, in dem durch die Auslösung der Löschanlage die gesundheitsgefährdenden Konzentrationen überschritten werden können. Der Gefährdungsbereich muss für jede Anlage festgelegt werden. Bei Raumschutzanlagen entspricht dieser in der Regel dem Löschbereich, siehe auch Abschnitte 5.8 und 5.9. In Abhängigkeit der Umfassungsbauteile, der Löschmittelmenge und der Löschmittelart kann der Gefährdungsbereich mindestens auch die Nachbarbereiche zum Löschbereich umfassen. Der Gefährdungsbereich kann sich insbesondere bei offenen Objektschutz-/Einrichtungsschutzanlagen durch Abströmen des Löschgases in die Umgebung zeitlich ändern.

Einsatzmenge

Die Löschgasmenge, die für den Aufbau einer löschwirksamen Konzentration im Löschbereich erforderlich ist.

Löschgasmenge

Gesamte Gasmenge, mit der der Löschbereich geflutet wird. (Ausschlaggebend für die maximale Löschgas- und die minimale Sauerstoff-Konzentration).

Odorierung

Das Zusetzen von Geruchsstoffen mit einem für die Gefährdung typischen Geruch, die das geruchlose Löschgas wahrnehmbar m...

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