Dieser Grundsatz findet Anwendung auf die Ausbildung von Personen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Vibrationsmessungen bei Ganzkörper-Vibrationen (GKV) und Hand-Arm-Vibrationen (HAV) nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV).
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