Stech- oder Schnittschutzbekleidung darf nur bestimmungsgemäß benutzt werden und muss vor Aufnahme der Arbeit auf offensichtliche Mängel überprüft werden (vgl. Abb. 14). Dies sind z. B.:

  • beschädigte, korrodierte und gesprengte Ringe/Plättchen,
  • beschädigte Schließ- und Befestigungseinrichtungen,
  • Beschädigungen der Schürzenhalterungen, Hosenträgersysteme, Schließ- und Befestigungseinrichtungen.

Abb. 14: Intaktes Gewebe (oben), spitzes Messer bei einem gesprengten Ring (unten)

Defekte Schutzkleidung darf nicht verwendet werden.

 
Praxis-Tipp

Prüfungen

Stechschutzkleidung sollte regelmäßig geprüft werden. Folgende Angaben sollten dabei festgelegt sein:

  • wer die PSA arbeitstäglich prüft,
  • was zu prüfen ist,
  • wem Auffälligkeiten zu melden sind,
  • wer über Austausch oder weitere Verwendung der PSA entscheidet,
  • was mit defekter PSA dann weiter zu veranlassen ist.

Beschäftigte müssen zur Benutzung von Stechschutz unterwiesen werden. Themen sollten dabei sein:

  • Unfallgefahren,
  • das richtige Anlegen und Tragen sowie die bestimmungsgemäße Benutzung,
  • Hinweise auf Verwendungsbeschränkungen,
  • die richtige Aufbewahrung,
  • Reinigung und Pflege,
  • das Erkennen von Mängeln und die Meldung an Vorgesetzte.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge