Stech- oder Schnittschutzbekleidung darf nur bestimmungsgemäß benutzt werden und muss vor Aufnahme der Arbeit auf offensichtliche Mängel überprüft werden (vgl. Abb. 14). Dies sind z. B.:
- beschädigte, korrodierte und gesprengte Ringe/Plättchen,
- beschädigte Schließ- und Befestigungseinrichtungen,
- Beschädigungen der Schürzenhalterungen, Hosenträgersysteme, Schließ- und Befestigungseinrichtungen.
Abb. 14: Intaktes Gewebe (oben), spitzes Messer bei einem gesprengten Ring (unten)
Defekte Schutzkleidung darf nicht verwendet werden.
Prüfungen
Stechschutzkleidung sollte regelmäßig geprüft werden. Folgende Angaben sollten dabei festgelegt sein:
- wer die PSA arbeitstäglich prüft,
- was zu prüfen ist,
- wem Auffälligkeiten zu melden sind,
- wer über Austausch oder weitere Verwendung der PSA entscheidet,
- was mit defekter PSA dann weiter zu veranlassen ist.
Beschäftigte müssen zur Benutzung von Stechschutz unterwiesen werden. Themen sollten dabei sein:
- Unfallgefahren,
- das richtige Anlegen und Tragen sowie die bestimmungsgemäße Benutzung,
- Hinweise auf Verwendungsbeschränkungen,
- die richtige Aufbewahrung,
- Reinigung und Pflege,
- das Erkennen von Mängeln und die Meldung an Vorgesetzte.
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