Dampfkesselanlagen, die beheizte überhitzungsgefährdete Druckgeräte zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser mit einer Temperatur von mehr als 110 °C beinhalten, bedürfen hinsichtlich ihrer Montage, Installation, wesentlichen Veränderung und ihres Betriebes der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis ist schriftlich mit den für die Beurteilung notwendigen Unterlagen und einem Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) zu beantragen.

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