Rauch- und Brandschutztüren können ihre Funktion nur erfüllen, wenn sie in einwandfreiem technischen Zustand sind. Dazu gehört v. a.:

  • Sie müssen nicht nur selbsttätig zufallen, sondern die Sperrklinke muss einrasten. Sonst können sie im Brandfall von anstehendem heißen Rauch aufgedrückt und damit unwirksam werden. Problematisch dabei ist, dass eine Tür, je schwerer sie ist und je mehr sie bewegt wird, desto eher ihren Sitz verändert und dann nicht mehr richtig schließt.
  • Die 3-seitig angebrachten Dichtungen müssen in Ordnung sein, also nicht fehlen, wesentlich beschädigt, ausgehärtet oder überlackiert sein.

Funktionsstörungen, besonders Schließprobleme an Rauch- und Brandschutztüren sind so häufig, dass sie leicht als unvermeidliches Übel hingenommen werden. Sie stellen aber einen gravierenden Mangel dar und müssen unverzüglich abgestellt werden. I. d. R. reicht dafür nicht der jährliche Besuch eines Servicetechnikers. Kontinuierliche Kontrollen können eine Aufgabe für Brandschutz- oder Sicherheitsbeauftragte sein.

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