Wegen des Gefährdungspotenzials der verwendeten Stoffe und Verfahren müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. Baustoffe werden entsprechend ihrem Brandverhalten nach DIN EN 13501-1 in Baustoffklassen eingeteilt (Experten gehen davon aus, dass die alte Normenreihe DIN 4102 und die DIN EN 13501 noch für einige Jahre gleichberechtigt gültig sein werden). Für die Beschichtung von Werkstoffen bzw. Werkstücken sind technische Maßnahmen v. a.:

  • Geeignete Räume und technische Einrichtungen (z. B. Lackierräume oder -anlagen);
  • Absaugung und Lüftung;
  • Brandschutz, z. B.: feuerbeständige Trennung von angrenzenden Räumen und Gebäuden (F 90 nach DIN EN 13501-1); Fußböden, Wände und Decken aus nicht brennbaren Baustoffen; feuerhemmende Türen und Fenster (F 30 bzw. T 30 nach DIN 4102);
  • Explosionsschutz, z. B.: Fußböden elektrostatisch ableitfähig z. B. Beton, leitfähiges Terrazzo, Gegenstände oder Einrichtungen aus leitfähigem (Erden!) oder ableitfähigem Material, keine Funken erzeugenden Werkzeuge einsetzen, keine heißen Oberflächen, keine Elektromotoren in Abluftleitungen einbauen, Ventilatoren dürfen keine Funkenbildung verursachen (DIN EN 14986), spezielle Anforderungen an elektrische und nicht elektrische Geräte und Komponenten.

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