Begriff

Bauaufzüge (auch Baustellenaufzüge genannt) zur Personenbeförderung sind auf Baustellen vorübergehend errichtete Aufzugsanlagen, die dazu bestimmt sind, Personen und/oder Güter während Bau- oder Instandsetzungsarbeiten auf die unterschiedlichen Stockwerksebenen eines Gebäudes oder Ebenen eines Gerüsts oder Bauwerks zu befördern und deren Förderhöhe und Haltestellenzahl dem Baufortschritt angepasst werden kann. Davon zu unterscheiden sind Bauaufzüge zur Güterbeförderung. Für sie gelten andere Anforderungen an Beschaffenheit, Verwendung und Prüfungen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bauaufzüge zur Personenbeförderung gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen i. S. des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), unterliegen aber nicht der Aufzugsverordnung (12. ProdSV). Für Bau und Ausrüstung sowie die sichere Verwendung sind die Mindestvorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) maßgebend in Verbindung mit TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen".

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