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Bauaufzüge (Personenbeförderung)

Prof. Dr. Rainer von Kiparski †
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Zusammenfassung

 
Begriff

Bauaufzüge (auch Baustellenaufzüge genannt) zur Personenbeförderung sind auf Baustellen vorübergehend errichtete Aufzugsanlagen, die dazu bestimmt sind, Personen und/oder Güter während Bau- oder Instandsetzungsarbeiten auf die unterschiedlichen Stockwerksebenen eines Gebäudes oder Ebenen eines Gerüsts oder Bauwerks zu befördern und deren Förderhöhe und Haltestellenzahl dem Baufortschritt angepasst werden kann. Davon zu unterscheiden sind Bauaufzüge zur Güterbeförderung. Für sie gelten andere Anforderungen an Beschaffenheit, Verwendung und Prüfungen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bauaufzüge zur Personenbeförderung gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen i. S. des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), unterliegen aber nicht der Aufzugsverordnung (12. ProdSV). Für Bau und Ausrüstung sowie die sichere Verwendung sind die Mindestvorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) maßgebend in Verbindung mit TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen".

1 Beschaffenheitsanforderungen

Bauaufzüge zur Personenbeförderung unterliegen nicht der Aufzugsverordnung (12. ProdSV). Sie dürfen betrieben werden, wenn sie den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden Vorschriften entsprochen haben (z. B. der damals gültigen Aufzugsverordnung (AufzV) und der TRA 1100 "Bauaufzüge mit Personenbeförderung"). Für neuere Bauaufzüge sind die Anforderungen in DIN EN 12159 "Bauaufzüge zur Personen- und Materialbeförderung mit senkrecht geführten Fahrkörben" zu beachten.

Bauaufzüge zur Personenbeförderung müssen außerdem mindestens den Anforderungen der BetrSichV entsprechen.

Ab 29.12.2009 sind auch für Bauaufzüge zur Personenbeförderung die Beschaffenheitsanforderungen der Maschinenverordnung (9. ProdSV) als Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu beachten.

2 Verwendung

Für die sichere Verwendung (Betrieb) vo...

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