• Anordnung von Übersichtsplänen und -tafeln an zentralen Standorten des Bahnhofs,
  • gut sichtbare Beschilderung durch ausreichend große Schilder mit gutem Farbkontrast,
  • Kombination von Schrift und Symbolen bei besonders wichtigen Informationen,
  • Realisieren der Informationen nach dem 2-Sinne-Prinzip, d. h., neben einer z. B. für Sehbeeinträchtigte und Blinde angebotenen akustischen Information sollte die Orientierung auch taktil oder visuell erfolgen,
  • Vermeiden von Überschneidungen mit anderen Informationen (z. B. für Werbung, Veranstaltungen),
  • hoher Leuchtdichte-Kontrast bei visuellen Informationen über kontrastierende Farben (z. B. schwarz-weiß) oder über Hell-Dunkel-Unterschiede,
  • keine Beeinträchtigung der Informationsaufnahme durch direkte Blendung von Lichtquellen oder durch Blendung reflektierender Flächen (z. B. Fenster),
  • Gewährleistung der Lesbarkeit textlicher Informationen an Hinweistafeln auch für Sehbeeinträchtigte und Rollstuhlnutzer,
  • Realisieren taktiler Informationen durch tastbare Piktogramme, erhabene Profil- oder Pyramiden- bzw. Braille-Schrift,
  • Leitsystem mit taktil wahrnehmbaren und kontrastreichen Bodenindikatoren hinsichtlich[1]

    • Abzweigfeldern mit Verweisen auf Verzweigungen, Richtungswechsel,
    • Auffindestreifen (Beginn eines Blindenleitsystems),
    • Einstiegsfeldern (Markierung des Einstiegs an Bushaltestellen),
    • Warnfeldern (Warnung vor Hindernissen),
    • Auffangstreifen (Begrenzung begehbarer Flächen, z. B. an Bahnsteigen),
  • eindeutige Wahrnehmbarkeit von Alarm- und Warnsignalen als Töne oder Tonfolgen auch für hörbeeinträchtigte Reisende und Vermeiden von Störgeräuschen,
  • verständliche Ansagen an Bahnsteigen durch langsames und deutliches Sprechen,
  • in Wartebereichen Einsatz von optischen und akustischen Informationssystemen.
[1] IVS, Taktile Bodenleitsysteme, www.barrierefreiheit24.de.

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