- Anordnung von Übersichtsplänen und -tafeln an zentralen Standorten des Bahnhofs,
- gut sichtbare Beschilderung durch ausreichend große Schilder mit gutem Farbkontrast,
- Kombination von Schrift und Symbolen bei besonders wichtigen Informationen,
- Realisieren der Informationen nach dem 2-Sinne-Prinzip, d. h., neben einer z. B. für Sehbeeinträchtigte und Blinde angebotenen akustischen Information sollte die Orientierung auch taktil oder visuell erfolgen,
- Vermeiden von Überschneidungen mit anderen Informationen (z. B. für Werbung, Veranstaltungen),
- hoher Leuchtdichte-Kontrast bei visuellen Informationen über kontrastierende Farben (z. B. schwarz-weiß) oder über Hell-Dunkel-Unterschiede,
- keine Beeinträchtigung der Informationsaufnahme durch direkte Blendung von Lichtquellen oder durch Blendung reflektierender Flächen (z. B. Fenster),
- Gewährleistung der Lesbarkeit textlicher Informationen an Hinweistafeln auch für Sehbeeinträchtigte und Rollstuhlnutzer,
- Realisieren taktiler Informationen durch tastbare Piktogramme, erhabene Profil- oder Pyramiden- bzw. Braille-Schrift,
Leitsystem mit taktil wahrnehmbaren und kontrastreichen Bodenindikatoren hinsichtlich[1]
- Abzweigfeldern mit Verweisen auf Verzweigungen, Richtungswechsel,
- Auffindestreifen (Beginn eines Blindenleitsystems),
- Einstiegsfeldern (Markierung des Einstiegs an Bushaltestellen),
- Warnfeldern (Warnung vor Hindernissen),
- Auffangstreifen (Begrenzung begehbarer Flächen, z. B. an Bahnsteigen),
- eindeutige Wahrnehmbarkeit von Alarm- und Warnsignalen als Töne oder Tonfolgen auch für hörbeeinträchtigte Reisende und Vermeiden von Störgeräuschen,
- verständliche Ansagen an Bahnsteigen durch langsames und deutliches Sprechen,
- in Wartebereichen Einsatz von optischen und akustischen Informationssystemen.
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