Atemschutzgeräte sind PSA, die dann eingesetzt werden, wenn atembare, die Gesundheit gefährdende, Umgebungsatmosphäre vorliegt und durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen die Gesundheit der Mitarbeiter nicht ausreichend geschützt werden kann.

Unterschieden wird zwischen:

  • Filtergeräten, die Partikel, Gase oder Kombinationen aus Partikel oder Gasen aus der Umgebungsatmosphäre filtern. Filtergeräte sind umgebungsluftabhängige Atemschutzgeräte.
  • Isoliergeräten als umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte. Sofern Atemschutzgeräte zum sicheren Verlassen von Bereichen eingesetzt werden, werden diese Isoliergeräte Selbstretter genannt.

Die Teile des Atemschutzgeräts, die die Verbindung mit dem Träger des Atemschutzgeräts herstellen, werden Atemanschluss genannt. Als Atemanschlüsse für Filtergeräte stehen filtrierende Halbmasken, Halbmasken/Viertelmasken, Mundstückgarnituren, Vollmasken, Atemschutzhauben oder Atemschutzhelme zur Verfügung:

  • Halbmasken umschließen Mund, Nase und Kinn. Viertelmasken umschließen Mund und Nase. An sie werden Filter bis max. 300 g Gewicht angeschlossen.
  • Filtrierende Halbmasken umschließen Mund, Nase und Kinn. Die Maske besteht aus einem filtrierenden Material.
  • Mundstückgarnituren dichten den Mund ab und werden mit den Zähnen gehalten. Die Nase wird mit einer Nasenklemme verschlossen.
  • Vollmasken umschließen das ganze Gesicht und schützen gleichzeitig die Augen. An Vollmasken werden Filter oder Isoliergeräte angeschlossen.
 
Achtung

Brillenträger

Achten Sie beim Einsatz von Vollmasken darauf, dass Brillenträger Maskenbrillen einsetzen. Dabei handelt es sich um bügellose Brillen, die innen am Maskenkörper befestigt werden. Das Tragen von Kontaktlinsen unter einer Vollmaske kann zu einem zusätzlichen Risiko führen, da bei einer Augenreizung oder dem Verrutschen der Linse ein Zugriff nicht möglich ist. Daher: Kontaktlinsen unter einer Vollmaske nicht einsetzen.

Bei Atemschutzhauben und Atemschutzhelmen muss dem Träger des Atemschutzgeräts die gefilterte Luft bauartbedingt mithilfe eines Gebläses zugeführt werden. Bei Halbmasken, Viertelmasken, Mundstückgarnituren und Vollmasken besteht ebenfalls die Möglichkeit, diese als gebläseunterstützten Atemanschluss zu erhalten.

Damit Untersuchungskriterien für die arbeitsmedizinische Vorsorge unterschieden werden können, werden Atemschutzgeräte in 3 Gerätegruppen eingeteilt[1]:

  • Gerätegruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar. Beispiele: Filtergerät mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2 oder gebläseunterstütztes Filtergerät mit Voll- oder Halbmaske.
  • Gerätegruppe 2: Gerätegewicht zwischen 3 und 5 kg oder Atemwiderstand über 5 mbar. Beispiele: Filtergerät mit Partikelfilter der Partikelfilterklasse P3, mit Gasfilter oder mit Kombinationsfilter.
  • Gerätegruppe 3: Gerätegewicht über 5 kg. Beispiele: Frei tragbares Isoliergerät (Pressluftatmer) oder Regenerationsgerät über 5 kg.
[1] Vgl. Abschn. 3.1 AMR Nr. 14.2 "Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen".

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