Überblick

Arbeitsschutz ist immer noch ein Thema, das in Deutschland spezifisch "deutsch" gedacht und gelebt wird. Obwohl in den letzten Jahren viele Rechtsnormen vor allem unter EU-Gesichtspunkten harmonisiert wurden, ist der praktische Umgang mit allen Fragen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit also stark geprägt von auf nationaler Ebene entwickelten Denkansätzen und spezifisch deutschen Rechtsnormen, die von deutschen Aufsichtsbehörden überwacht werden. Entsprechend ist die Geschäftssprache im Arbeits- und Gesundheitsschutz i. d. R. deutsch, hier vor allem bei den Beratungen des Arbeitgebers durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, im Arbeitsschutzausschuss sowie in Informationsmedien und Dokumentationen.

Andererseits gibt es als Folge des globalisierten Wirtschaftssystems immer mehr Niederlassungen internationaler Unternehmen in Deutschland, die Arbeits- und Gesundheitsschutz nach international gültigen Konzernregelungen strukturieren, personell multinational besetzt sind und als Geschäftssprache i. d. R. Englisch verwenden. Dessen ungeachtet müssen die in Deutschland geltenden Vorgaben für Aufsichtsbehörden nachvollziehbar abgebildet werden. Das bringt für alle betrieblich Zuständigen große Herausforderungen im kommunikativen, organisatorischen und juristischen Bereich mit sich.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Personen, die in Deutschland abhängig beschäftigt werden, unterliegen grundsätzlich den deutschen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, zu denen auch die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben in vollem Umfang gehören. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Nationalität die Beschäftigten angehören. Ausnahmen gibt es in vergleichsweise seltenen Fällen, z. B. für Beschäftigte, die regelmäßig in verschiedenen Ländern arbeiten oder die für eine überschaubare Zeit von ausländischen Arbeitgebern für eine Tätigkeit nach Deutschland entsandt werden.

Dementsprechend gelten in nahezu allen Unternehmen auf deutschem Boden alle deutschen Arbeitsschutzvorgaben wie

Dementsprechend gilt für Arbeitnehmer ausländischer Konzerne in Deutschland in aller Regel auch die Pflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung und damit die Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaften.

Einige grundlegenden Rechtsnormen des deutschen Arbeitsschutzrechts liegen auf Englisch vor:

sowie einzelne weitere DGUV Vorschriften und Informationen.

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