Einstiegsarbeiten sind wegen folgender Gefahren ein Schwerpunkt sicherheitstechnischer Überlegungen in abwassertechnischen Anlagen:

  • lebensgefährliche Vergiftungen bzw. Ersticken durch das Auftreten toxischer Gase (v. a. CO2, Methan, Schwefelwasserstoff, Faulgase, Benzine – durch unzulässige oder störfallbedingte Einleitungen) oder Sauerstoffmangel (genauere Informationen siehe DGUV-R 103-003 Anhang 4),
  • Explosionsgefahr durch die Bildung explosionsfähiger Gas-Luftgemische (Methan, Benzine),
  • Ertrinken (besonders nach Unfällen oder bei unerwartet und plötzlich steigenden Wasserständen),
  • erschwerte Rettung bei Unfällen,
  • Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen, der zu Infektionen führen kann, sowie Kontakt mit Ratten,
  • Absturz an Leitern, Steigeisengängen usw.

Unfälle beim Einsteigen in abwassertechnische Anlagen sind gemessen an anderen Unfallschwerpunkten in der Arbeitswelt zwar eher selten, enden aber oft tödlich. Sie waren bisweilen dadurch besonders tragisch, dass neben dem zuerst Verunglückten weitere Opfer bei überstürzten Rettungsversuchen ums Leben kamen. Es handelt sich also trotz glücklicherweise geringer Fallzahlen um einen unter Arbeitsschutzgesichtspunkten durchaus kritischen Bereich.

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