1Im Anhang zur Richtlinie 91/322/EWG werden die Bezugnahmen auf die Stoffe Nikotin, Ameisensäure, Methanol, Acetonitril, Nitrobenzol, Resorcin, Diethylamin, Kohlendioxid, Oxalsäure, Cyanamid, Diphosphorpentaoxid, Diphosphorpentasulfid, Brom, Phosphorpentachlorid, Pyrethrum, Barium (lösliche Verbindungen), Silber (lösliche Verbindungen) und die entsprechenden Richtgrenzwerte gestrichen.

2Im Anhang zur Richtlinie 2000/39/EG wird der Stoff Chlorbenzol gestrichen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge