In der Diskussion um herkömmliche Grenzwerte und DNELs kristallisierte sich in der Konferenz eine Zukunftsperspektive heraus, die letztendlich konsensfähig zu sein schien:

  • Beide "Grenzwerttypen" haben ihre Berechtigung: Die große Zahl (mehrere tausend!) von DNELs werden herkömmliche Grenzwerte niemals erreichen können. In all den Fällen, in denen es keine herkömmlich abgeleiteten Arbeitsplatzgrenzwerte gibt, ist die Beurteilung der Gefährdung durch DNELs das "Mittel der Wahl". In diesen Fällen sollten DNELs im Arbeitsschutz die gleiche Rechtsposition erlangen wie die bisherigen Grenzwerte.
  • Die hochqualifizierten grenzwertsetzenden wissenschaftlichen Gremien, wie DFG-Senatskommission oder SCOEL (seit 2019 ist hierfür der Ausschuss für Risikobeurteilung [RAC] bei der ECHA zuständig), sollten sich zukünftig verstärkt um die Fälle kümmern, bei denen verschiedene Lieferanten gleicher Stoffe zu unterschiedlichen DNEL-Ableitungen kommen. Hier könnte mit dem "geballten Sachverstand" dieser Gremien ein allgemein akzeptierter Wert abgeleitet werden.
  • Wenn veröffentlichte DNELs nicht mit den amtlichen Arbeitsplatzgrenzwerten zu den jeweiligen Stoffen übereinstimmen, sollten die grenzwertsetzenden wissenschaftlichen Gremien die entstehenden Widersprüche aufklären und sowohl die Arbeitsplatzgrenzwerte als auch die Ableitung der betreffenden DNELs überprüfen.
  • Auch wenn für einzelne Stoffe von verschiedenen Registranten einheitliche DNELs und PNECs abgeleitet werden, können aus der Sicht des Arbeits- oder Umweltschutzes dennoch Zweifel an der Zuverlässigkeit dieser Werte auftauchen. Auch hier könnten die genannten wissenschaftlichen Kommissionen wertvolle Hilfe bei der Ableitung der "richtigen" Grenzwerte leisten.
  • DNELs und PNECs werden nach REACH nur für Stoffe abgeleitet, die von einzelnen Herstellern oder Importeuren in Mengen von mehr als 10 t pro Jahr in Verkehr gebracht werden. Dennoch ist es aber vorstellbar, dass auch Stoffe unterhalb dieses Mengenbereichs an Arbeitsplätzen zu einer signifikanten Exposition führen. In solchen Fällen könnte es Aufgabe der genannten Gremien sein, auch hierfür Arbeitsplatzgrenzwerte abzuleiten.

Bei der Entwicklung von Mechanismen und Vorgehensweisen zur Erledigung und bei der Koordinierung dieser Aufgaben sollte der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eine wichtige Rolle zukommen.

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