Begriff

Die Person an der Last wird als Anschläger bezeichnet. Er bereitet das Heben schwerer Lasten vor, schlägt die Last mit geeigneten Lastaufnahmeeinrichtungen an und ist schließlich für das sichere Absetzen der Last verantwortlich. Dazu muss er eng mit dem Kranführer zusammenarbeiten, häufig bedient der Anschläger auch selbst flur- oder funkferngesteuerte Krane. Wegen des hohen Gefährdungspotenzials beim Heben schwerer Lasten muss der Anschläger sachkundig sein, er wird vom Unternehmer bestellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten die DGUV-I 209-013 "Anschläger" und DGUV-R 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb".

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