Für tragbare Anlegeleitern ab einer Länge von 3 m gelten Vorgaben für die Mindeststandbreite. Die erforderliche Standbreite wird nach folgender Formel berechnet:

b2 (bei l1 > 3.000 mm) = b1 + 0,1 l1 + 2 t

b1: Lichtes Maß

l1: Leiternlänge in Anlegestellung

t: Holmbreite

Diese Forderung gilt entsprechend auch für Leitern, die als Anlegeleitern verwendet werden können, z. B. Mehrzweckleitern. Mehrteilige Leitern müssen so gebaut sein, dass die einzelnen Leiterteile ab 3 m nicht mehr als separate Leiter verwendet werden können. Um dies zu verhindern, können z. B. Trennsicherungen eingebaut sein (EN 131-1).

 
Wichtig

Herstelldatum beachten

Im Unternehmen verwendete Leitern, die vor dem 1.1.2018 hergestellt wurden, haben evtl. keine ausreichende Standbreite. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss dann ermittelt werden, ob die Leiter mit einer Quertraverse ausgerüstet werden muss oder das geforderte Sicherheitsniveau mit einer anderen Maßnahme erreicht werden kann.

Lagerbestände von Leitern, die vor dem 1.1.2018 hergestellt wurden, dürfen noch abverkauft werden. Dagegen müssen Leitern, die ab dem 1.1.2018 produziert wurden, die Forderungen der neuen Norm erfüllen. Beim Kauf neuer Leitern ist daher das Herstelldatum zu beachten.

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