Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Gefährdungen durch Sauerstoffmangel, explosionsfähige Atmosphäre oder gesundheitsgefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube zu erwarten sind, dann muss eine messtechnische Überwachung der Luft an den Arbeitsplätzen erfolgen. Dazu ist eine Messplanung zu erstellen. Die Überwachung des Sauerstoffgehaltes und der explosionsfähigen Atmosphäre muss permanent erfolgen.

Auf Messungen kann nur verzichtet werden, wenn dies begründet dokumentiert wird. Zur Gefährdungsbeurteilung können Daten aus vergleichbaren Projekten und Tätigkeiten oder Expositionsbeschreibungen der Unfallversicherungsträger herangezogen werden.

Die messtechnische Überwachung liefert aus Gründen unterschiedlicher Verteilung der Gefahrstoffe im Boden, wechselnder Umgebungsbedingungen und Betriebszustände und möglichem Antreffen unbekannter Gefahrstoffe nicht immer repräsentative und sichere Aussagen. Sicherheitshalber sind dann Schutzmaßnahmen nach dem ungünstigsten Fall vorzusehen, z. B. Arbeiten unter Vollschutz.

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