• sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes
  • Einrichtungen zum Erkennen und Melden von Gasgefahren sollten vorhanden sein
  • nur geschlossene Apparaturen verwenden
  • geeignete Sicherheitseinrichtungen vorsehen, wenn durch Wärmeeinwirkung ein gefährlicher Druck entsteht
  • ggf. Absaugung: Deckenabsaugung
  • ggf. Abluftreinigung
  • ggf. über Fackel ins Freie führen
  • Leitungen sollten von ungefährdeter Stelle aus absperrbar sein
  • Gas an möglichen Austrittsstellen ein gefahrloses Abströmen nach oben ermöglichen
  • für die Lagerung Vorschriften der TRGS 510 umsetzen
  • Brand- und Explosionsschutz gemäß DGUV-R 113-001

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