Abbrucharbeiten sind Arbeiten zur Beseitigung von baulichen Anlagen, einschließlich der dafür notwendigen vorbereitenden und abschließenden Arbeiten. Zu den vorbereitenden und abschließenden Arbeiten zählen Tätigkeiten zur Baustelleneinrichtung und -räumung (Aufstellung/Abbau von Großgeräten, Bauwagen und Containern, Verkehrsflächen und Transportwegen, Lagerflächen, Medienversorgung, Baustellensicherung, Arbeits- und Schutzgerüste, Abfallentsorgung).
Wesentliche Arbeitsschutzvorgaben für Abbrucharbeiten enthalten neben dem allgemein geltenden Recht (ArbSchG, DGUV-V 1) folgende Vorschriften und Regeln:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"
- TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle"
- DGUV-V 38 "Bauarbeiten" inkl. Durchführungsanweisungen
- DGUV-R 101-603 "Branche Abbruch und Rückbau"
Weitere Rechtsgrundlagen mit Vorgaben für Abbrucharbeiten sind:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Musterbauordnung bzw. die Bauordnungen der Länder und ergänzende Verwaltungsvorschriften
- ATV DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten"
- Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 23 Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
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