Begriff

Abbrucharbeiten sind Arbeiten zur Beseitigung von baulichen Anlagen, einschließlich der dafür notwendigen vorbereitenden und abschließenden Arbeiten. Zu den vorbereitenden und abschließenden Arbeiten zählen Tätigkeiten zur Baustelleneinrichtung und -räumung (Aufstellung/Abbau von Großgeräten, Bauwagen und Containern, Verkehrsflächen und Transportwegen, Lagerflächen, Medienversorgung, Baustellensicherung, Arbeits- und Schutzgerüste, Abfallentsorgung).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Wesentliche Arbeitsschutzvorgaben für Abbrucharbeiten enthalten neben dem allgemein geltenden Recht (ArbSchG, DGUV-V 1) folgende Vorschriften und Regeln:

Weitere Rechtsgrundlagen mit Vorgaben für Abbrucharbeiten sind:

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