Das Tätigkeitsspektrum der Zahntechniker umfasst folgende Teilaspekte:[1]
- handwerkliche und maschinell unterstützte Tätigkeiten, die i. d. R. aus Aufträgen und entsprechenden Arbeitsunterlagen (z. B. Abdrücke von Zähnen oder Kiefer) von Zahnärzten resultieren,
- Lesen von zahnärztlichen Aufträgen,
- Herstellen und Reparieren von herausnehmbarem oder festsitzendem Zahnersatz in Form von Zahn- und Stiftkronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen,
- Herstellen von feinmechanischen Elementen zur Befestigung des Zahnersatzes,
- Anfertigen kieferorthopädischer Geräte (Spangen, Implantate, Kieferbruch- und Aufbissschienen, Antischnarchapparate).[2]
Entsprechend des technologischen Vorgehens sind für den Zahntechniker folgende Arbeitsschritte charakteristisch:
- Modellieren, Anpassen, Beschleifen, elektrolytisches Glänzen und Polieren,
- Anfertigen eines Arbeitsmodells unter Berücksichtigung der anatomischen Besonderheiten des Patienten durch Ausgießen der Negativform des Patientengebisses vom Zahnarzt mit Spezialhartgipsen und damit Verfügbarkeit einer Positivform als weitere Arbeitsgrundlage,
- Anpassen des Modells beim Patienten durch den Zahnarzt und anschließend Fertigstellen der Prothese mittels chemo- oder thermoplastischer Kunststoffe, Metall- oder Edelmetall-Legierungen bzw. keramischer Materialien,
- ggf. Schmelzen von Legierungen in Schmelzöfen und Gießen in Hohlformen,
- Löten, Schweißen, Bohren, Schleifen, Polieren bei Fertigung der Zahnprothesen,
- computerunterstütztes Fräsen von Implantaten (z. B. Wurzel aus Titan).
BW Bildung und Wissen: Berufsprofile für die arbeits- und sozialmedizinische Praxis, Zahntechniker, Band 2, S. 1425–1428, 1997.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen