Überblick
  • Maschinen müssen so konstruiert sein, dass Unfälle bei deren Benutzung verhindert werden.
  • Benutzung ist nicht nur die eigentliche Handhabung von Maschinen. Hier ist auch das zufällige Berühren gemeint.
  • Bei der Handhabung und beim zufälligen Berühren können Gefährdungen entstehen. Diese Gefährdungen können Gefahrstellen (z. B. Sägeblatt, heiße Oberfläche), Einzugstellen oder Fangstellen (z. B. Walzen, Spannfutter an Drehmaschinen) oder Gefahren durch wegfliegende Teile (z. B. Drehmaschine) sein.
  • Derartigen Gefährdungen kann meist mit Schutzabdeckungen entgegengewirkt werden. Sie stellen eine einfache und gleichzeitig wirkungsvolle technische Schutzmaßnahme dar.
  • Sofern diese Schutzmaßnahme nutzbar ist, soll sie vor dem Einsatz von organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen verwendet werden. Gleichartig wirksame technische Schutzmaßnahmen können selbstverständlich auch genutzt werden. Der Einsatz von Schutzabdeckungen ist eine mögliche, aber keine verpflichtende Maßnahme.
  • Schutzabdeckungen fallen unter den Oberbegriff der trennenden Schutzeinrichtungen.

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