Der Nationale (deutsche) Leitfaden für Arbeitsschutz-Managementsysteme (NLA) ist ein Ergebnis der in den 1990er-Jahren verstärkten Diskussion der Thematik Arbeitsschutzmanagement sowie der in England, Australien und Neuseeland bereits vorliegenden Normen für Arbeitsschutz-Managementsysteme. In Deutschland gab es Bestrebungen unterschiedlichster Gruppen (Bundesländer, Unfallversicherungsträger, Verbände etc.), eigene, auf die Besonderheiten der jeweiligen Gruppen zugeschnittene AMS-Leitfäden zu entwickeln. Diesen drohenden Wildwuchs versuchten die Entwickler des NLA mit einem gemeinsamen AMS-Standard zu kanalisieren. Die Bundesländer und die Unfallversicherungsträger erhielten die Möglichkeit, unterhalb des NLA spezifische Leitfäden zu schaffen. Eine weitere Intention war die Weiterentwicklung der "Kontrolle" durch die staatlichen Ämter und die Unfallversicherungsträger hin zu einer Systemprüfung und Steigerung der Wirksamkeit. Da eine Normung von AMS nicht gewünscht war, wurde auch eine Zertifizierung nach dem NLA ausgeschlossen.

SCC entstand in der Petrochemischen Industrie. Vor allem bei Revisionen wurden viele Kontraktoren beauftragt, deren Sicherheitsstandard häufig unter dem der Auftraggeber lag. Die Konsequenz waren vergleichsweise viele Unfälle, höhere Gefährdungen für die eigenen Beschäftigten, teilweise verlängerte Stillstände und Imageverluste. Die Lösung, bei den möglichen Kontraktoren Audits durchzuführen, war sehr aufwändig. Deshalb wurde ein einheitliches "Auditsystem" zur Begutachtung von Kontraktoren und später auch von Personaldienstleistern entwickelt. Die primäre Intention von SCC ist die Einschätzung der Arbeitsschutzfähigkeit eines Kontraktors, bevor er beauftragt wird (Pre-qualification of Contractor).

Wesentliche Intentionen der Entwicklung einer internationalen Norm für Arbeitsschutz-Managementsysteme waren:

  • international einheitliche Anforderungen an ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS) zu schaffen;
  • ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu beschreiben, das im Einklang steht mit der Grundstruktur anderer, in der Praxis relevanter Managementsysteme;
  • einen Rahmen bereitzustellen, um SGA-Risiken zu reduzieren;
  • Organisationen (Unternehmen) in die Lage zu versetzen, sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze bereitzustellen, arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen zu vermeiden und ihre SGA-Leistung fortlaufend zu verbessern;
  • eine anerkannte Grundlage für die Begutachtung (Zertifizierung) von AMS zu schaffen.

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