Die Mindestmaße in Waschräumen werden in der ASR A4.1 in einer Skizze wiedergegeben (Abb. 1).

Dabei sind ggf. zusätzliche Bewegungs- und Verkehrsflächen je nach Größe und Ausstattung des Raumes zu berücksichtigen, die sich nicht überschneiden dürfen.

Abb. 1: Mindestraummaße in Waschräumen[1]

Ist in bestehenden Arbeitsstätten die Bereitstellung der geforderten Bewegungsfläche mit Aufwendungen verbunden, die offensichtlich unverhältnismäßig sind, so kann ggf. übergangsweise bis zu einem wesentlichen Umbau davon abgewichen werden, wenn ergänzende Maßnahmen ergriffen werden. Eine solche Maßnahme kann z. B. die Verringerung der Gleichzeitigkeit der Nutzung sein. Eine minimale Bewegungsfläche von 350 x 600 mm pro Waschplatz darf aber auch dabei nicht unterschritten werden.[2]

Duschplätze müssen eine Mindestgrundfläche von 1 m2 haben, wobei das Mindestmaß einer Seite 900 mm nicht unterschreiten darf.[3]

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