Überblick
  • Beschäftigte auf Baustellen sind im Vergleich zu anderen Branchen einem erheblich höheren Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Unfallquoten betragen mehr als das Doppelte des Durchschnitts anderer Wirtschaftszweige. Bemerkenswert ist dabei das große Aufkommen an schweren oder tödlichen Unfällen.
  • Eine Untersuchung durch die EU-Kommission ergab, dass die Abstimmung der Unternehmen bei gleichzeitigen Arbeiten am entstehenden Bauwerk zur Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen und zur Einrichtung und Nutzung gemeinsamer Schutzmaßnahmen besonderer Aufmerksamkeit bedarf. Daher wurde durch die EU eine spezielle Baustellenrichtlinie verabschiedet, die durch die Baustellenverordnung in deutsches Recht überführt wurde.
  • Die Baustellenverordnung richtet sich an die Bauherren und verpflichtet diese, zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der auf Baustellen Beschäftigten, für festgelegte Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen.
  • Durch die Baustellenverordnung werden Bauherren in eine für sie bislang neue Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz gestellt. Sie müssen als Garanten für Arbeitnehmer und Selbstständige Fürsorgepflichten hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bauarbeiten wahrnehmen.
  • Die Tätigkeit eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators soll die Anwendung der Grundsätze des Arbeitsschutzes in der Koordination mehrerer Auftragnehmer gewährleisten.
  • Daher muss der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bereits in der Planung der Ausführung aktiv werden und die Anwendung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes in die Vorbereitung der Bauausführung hineintragen. Genauso ist bereits in der Ausführungsplanung der baulichen Anlage ihre spätere Instandhaltung unter dem Gesichtspunkt der gefahrfreien Durchführung zu berücksichtigen.
  • In der Ausführungsphase muss der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf die Umsetzung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen und zur Koordinierung der gemeinsam zu nutzenden sicherheitstechnischen Einrichtungen hinwirken.
  • Diese Tätigkeit erfordert eine Reihe von Kenntnissen und Fähigkeiten aus der Bau- und Sicherheitstechnik sowie besondere Persönlichkeitseigenschaften, damit die Anforderungen aus der Verordnung erfüllt werden können.
  • Dem Bauherrn ist daher anzuraten, sich rechtzeitig um die Bestellung eines geeigneten Koordinators zu kümmern und diesem die erforderliche Unterstützung zu gewährleisten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge