Der Arbeitgeber hat einige Pflichten hinsichtlich des Sicherheitsdatenblatts. Er darf "eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden" (§ 7 GefStoffV). Dafür muss bekannt sein, welche Gefährdungspotenziale die Gefahrstoffe aufweisen und wie diesen wirksam begegnet werden kann. Diese Informationen enthält das Sicherheitsdatenblatt. Der Arbeitgeber muss also dafür sorgen, dass für alle Gefahrstoffe, mit denen im Betrieb umgegangen wird, die Sicherheitsdatenblätter vorliegen.

 
Achtung

Automatische Beilage zur Lieferung

I. d. R. werden die Sicherheitsdatenblätter bei Bestellungen automatisch mitgeliefert. Ist das nicht der Fall, müssen sie beim Lieferanten angefordert werden oder können von dessen Homepage heruntergeladen werden.

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