Überblick
  • Der Unternehmer muss alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Technische Lösungen haben Vorrang vor organisatorischen Lösungen. Der Einsatz von persönlichen Lösungen, zu denen der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zählt, ist nur nachrangig. Es gilt die bekannte Reihenfolge S-T-O-P (Substitution – Technik – Organisation – Persönlich).
  • Wenn der Einsatz von PSA erforderlich ist, muss diese ausgewählt werden. Doch wer kann geeignete PSA auswählen? Soll dies der Einkauf unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten machen? Nein! PSA sollte von Fachleuten ausgewählt werden. Fachleute auf diesem Gebiet sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt. Sie verfügen i. d. R. über die notwendigen Kenntnisse.
  • Fachkräfte für Arbeitsicherheit und Betriebsärzte sollten die Anforderungen definieren, die die einzusetzende PSA erfüllen muss. Danach können sie Produkte auf dem Markt suchen, die diese Anforderungen erfüllen. Sie treffen eine Vorauswahl.
  • Es ist jedoch nicht ratsam, dass die ausgewählten PSA ohne Trageversuche eingeführt werden. Trageversuche und die Beteiligung der Mitarbeiter sind unumgänglich, wenn eine Trageakzeptanz bei den Mitarbeitern erzielt werden soll.
  • Zugelassene PSA erfüllt zwar gesetzliche Anforderungen aber nicht zwangsläufig die Bedürfnisse der Mitarbeiter.

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