Der Einsatz von PSA soll die Mitarbeiter vor Gesundheitsgefahren und Unfällen schützen. Der Einsatz von PSA ist nachrangig zu technischen und organisatorischen Lösungen. Der Mitarbeiterschutz kann jedoch nur erreicht werden, wenn die eingesetzte PSA auch vor den vorherrschenden Risiken schützt. Nachfolgend finden Sie ein paar einfache Beispiele:

  • Was nützt ein Gehörschutzstöpsel, wenn dieser den Gehörgang des Mitarbeiters nicht schließen kann?
  • Was nützt ein S1-Sicherheitsschuh auf einer Baustelle, wenn er eigentlich auch die Gefährdung reduzieren soll, in einen Nagel zu treten? Ein S3-Sicherheitsschutz wäre der richtige.
  • Was nützt ein Chemikalienschutzhandschuh, der für den eingesetzten Gefahrstoff gar nicht geeignet ist?
  • Was nützt eine PSA gegen Absturz, wenn das ausgewählte System nicht zum Risiko passt (z. B. zu langes Seil)?
  • Was nützen in Bezug auf die Einzelrisiken gut ausgewählte PSA, wenn diese in Kombination getragen werden müssen und sich daraus Probleme ergeben?

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