Für den Einsatz von Atemschutzgeräten muss der Arbeitgeber eine Betriebsanweisung mit allen für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben erstellen und ihre Einhaltung überwachen.

Insbesondere bei seltenem Umgang mit Isoliergeräten/Behältergeräten kann der Benutzer schnell in Grenzbereiche gelangen, in denen es zu Angst- oder Panikreaktionen kommen kann. Das kann zu Fehlern führen, die wiederum schwere gesundheitliche oder tödliche Folgen für den Träger haben können.

Ungeübte Träger von Atemschutzgeräten (insbesondere beim Tragen von Vollmasken) klagen oft über Beklemmungsgefühle und die Angst, aufgrund der eingeschränkten Atemluftzufuhr ersticken zu müssen.

Die physische und psychische Belastung des Trägers eines umluftunabhängigen Atemschutzgerätes ist besonders hoch. Dies spiegelt sich in erhöhten Vitalfunktionen und erhöhtem Atemluftbedarf des Trägers wider. Eine geringere Einsatzzeit ist die Folge (sowohl bei Rettungseinsätzen als auch bei Arbeitseinsätzen). Träger von Isolier-/Behältergeräten müssen über sehr gute körperliche Fitness verfügen.

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