Überblick
  • Die Haut – das größte Organ des Menschen – schützt vor einer Vielzahl äußerer Einflüsse, z. B. Hitze, Kälte, Eindringen körperfremder Substanzen oder Krankheitserreger. Damit die Haut ihre Funktion ausreichend wahrnehmen kann, muss sie selbst geschützt werden.
  • Im Arbeitsalltag kann den Gefährdungen durch entsprechende Schutzkleidung oder Hautschutzmittel wirksam vorgebeugt werden, aber auch eine ausreichende Nachversorgung ist wichtig.
  • Hautschutzpläne informieren die Mitarbeiter, wie sie Ihre Haut bei den speziellen Tätigkeiten am Arbeitsplatz wirkungsvoll schützen können. Sie sollten daher leicht verständlich sein.
  • Hautkrankheiten gehören seit vielen Jahren mit der Lärmschwerhörigkeit zu den häufigsten Berufskrankheiten. Deutlicher Spitzenreiter sind jedoch durch die Corona-Pandemie Infektionskrankheiten (2021: 154.259 Verdachtsanzeigen). In Deutschland gibt es mehr als 20.000 Verdachtsanzeigen pro Jahr (z. B. 2021: 24.336). Hautkrankheiten sind auch in anderen Industrieländern meist unter den TOP 3 der Erkrankungen zu finden.
  • Berufsgenossenschaften entstehen z. B. für Präventions- und Interventionsmaßnahmen durchschnittlich Kosten von ca. 8.000 EUR je Verdachtsanzeige auf eine Berufskrankheit Haut BK 5101.
  • Die direkt vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten für Arbeitsunfähigkeit würden allein bei den ca. 24.000 Verdachtsanzeigen ca. 168 Mio. EUR betragen (24.000 × 14 Tage durchschnittliche Hauterkrankungsdauer/AU × 500 EUR Tageskosten = 168 Mio. EUR).

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