Im Arbeitsschutzausschuss (ASA) sind sowohl Betriebsarzt als auch Fachkraft für Arbeitssicherheit beteiligt. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen einen solchen Ausschuss bilden (§ 11 ASiG). Hier werden Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beraten.

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