1.1 Definition

Bereits ab einem Mitarbeiter muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie ein Betriebsarzt bestellt werden. Deren Aufgabe ist die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers (§ 1 ASiG). Die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Der Umfang der Betreuung ist durch die DGUV-V 2 geregelt. Sie legt für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten eine Grundbetreuung fest und fordert zusätzlich einen betriebsspezifischen Teil, der vom Unternehmer festgelegt werden muss. Dabei muss er sich vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Bedürfnisse und Notwendigkeiten des Unternehmens müssen berücksichtigt werden.

Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt Bestellung, Aufgaben und Anforderungen von Betriebsärzten (§§ 2–4) und Fachkräften für Arbeitssicherheit (§§ 5–7). Es schreibt ausdrücklich die Zusammenarbeit zwischen Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit fest. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeiten "mit den anderen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes beauftragten Personen zusammen" (§ 10 ASiG). Arbeitsschutz wird so zur interdisziplinären Aufgabe.

1.2 Hintergrund

Wie die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ineinander greifen, zeigt anschaulich Tab. 1:

 
Aufgaben der Betriebsärzte Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unterstützung des Arbeitgebers bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung …
… in allen Fragen des Gesundheitsschutzes … in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit

Beratung bei der:

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Beratung bei:

  • arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung
  • der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess
  • Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
Arbeitnehmer untersuchen, arbeitsmedizinisch beurteilen und beraten sowie die Untersuchungsergebnisse erfassen und auswerten Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel, insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren, insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch überprüfen

Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beobachten:

  • Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen begehen
  • festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorschlagen und auf deren Durchführung hinwirken
  • auf Benutzung der Körperschutzmittel achten
  • Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen untersuchen, Untersuchungsergebnisse erfassen und auswerten, Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankung vorschlagen
  • Ursachen von Arbeitsunfällen untersuchen, Untersuchungsergebnisse erfassen und auswerten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorschlagen

Darauf hinwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten:

  • Belehren über Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Belehren über Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren
  • Mitwirken bei Einsatzplanung und Schulung der Helfer in "Erster Hilfe" und des medizinischen Hilfspersonals
  • Mitwirken bei Schulung der Sicherheitsbeauftragten

Tab. 1: Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten (§§ 3, 6 ASiG)

Während der Aufgabenschwerpunkt der Betriebsärzte also auf dem Gesundheitsschutz liegt, ist der Fokus der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, dass Arbeitsplätze sicher sind. In Unternehmen gibt es verschiedene Arbeitsplätze sowie Arbeitsplätze mit verschiedenen Gesundheits- und Sicherheitsaspekten. Dies erfordert verschiedene Kompetenzen, um Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit zu erkennen und geeignete Maßnahmen festzulegen. Die Zusammenarbeit von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit und sonstiger Beteiligter im Gesundheits- und Arbeitsschutz ist deshalb entscheidend für den Erfolg, d. h. konkret: weniger Unfälle sowie weniger krankheitsbedingte Ausfallzeiten oder berufsbedingte Erkrankungen.

 
Praxis-Beispiel

Arbeitsschutz als interdisziplinäre Aufgabe

Beim Bedienen einer Maschine oder Anlage müssen verschiedene Gefährdungen für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten betrachtet werden:

  • Der Betriebsarzt beurteilt z. B.: Ist eine rückengerechte Haltung möglich? Gibt es Bedarf für eine Schulung zu Ausgleichsübungen? Werden Pausen eingehalten?
  • Im Fokus der Fachkraft für Arbeitssicherheit steht z. B.: Welche Be...

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