Haftungsansprüche wegen nicht durchgeführter Prüfungen:

  • Ein Unternehmer in Bayern wurde im Jahre 2006 zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.650 EUR verurteilt, weil er es versäumt hatte, für die sachgerechte Prüfung einer Silo-Einfahrvorrichtung Sorge zu tragen. Wegen Ausfall einer Sicherheitseinrichtung kam es dabei zu einem tödlichen verlaufenden Absturz.
  • Das Oberlandesgericht Saarbrücken verurteilte 1997 den Vermieter eines Bürogebäudes zu Schadensersatz. Der Vermieter und damit Betreiber des Gebäudes hatte es versäumt, die elektrotechnischen Einrichtungen nach den einschlägigen VDE-Normen und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V 3 regelmäßig prüfen zu lassen. Durch eine Fehlfunktion eines FI-Schutzschalters begünstigt, kam es zu einem Kabelbrand auf einer Büroetage ("faktor arbeitsschutz", Ausgabe 6/1997).

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