Die CE-Kennzeichnung von neuen Maschinen ist eine rechtliche Vorgabe, die der Sicherheit der Beschäftigten dienen soll. Maschinen, die die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen, sollen sicher sein. Wie der Hersteller dieses Schutzziel erreicht, steht ihm frei.

Sie sollten sich daher mit dem Hersteller über das geplante Sicherheitskonzept austauschen. Nur im gemeinsamen Dialog können Sie Ihre Betreiberbedürfnisse erläutern und der Hersteller geeignete Lösungen ausarbeiten. Sie sollten diese Möglichkeit nutzen, da Sie damit zahlreiche Vorteile erzielen können, z. B.:

  • zeiteffizientere Bedienung (= Kostenersparnis beim späteren Betreiben der Maschine),
  • erhöhte Bedienerfreundlichkeit,
  • Vermeidung von Manipulation von Schutzausrüstungen,
  • geringere Inbetriebnahmekosten,
  • Komplexitätsvermeidung bei wiederholenden Sicherheitseinrichtungen (Know-how bei den Technikern, geringere Ersatzteilbevorratung).

Es empfiehlt sich, bereits bei der Vorplanung und der Auftragsvergabe die Absprache des Sicherheitskonzepts als verbindlichen Bestandteil festzuschreiben. Dann kann der Hersteller dies in seine Planung einbeziehen und weiß, dass Sie als Kunde Wert darauf legen. Es kann in der Praxis vorkommen, dass die Kosten für ein an die Betreiberwünsche angepasstes Sicherheitskonzept höher sind als für das ursprünglich vom Hersteller vorgesehene Sicherheitskonzept. Die etwaigen Mehrkosten sind jedoch deutlich geringer, als die Vorteile und die Kostenersparnisse eines Sicherheitskonzepts, das an die Betreiberbedürfnisse angepasst ist.

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