Weil Beleuchtung individuell sehr unterschiedlich bewertet wird, kann das Ziel nicht sein, jedem Beschäftigten seine als optimal empfundene Beleuchtungssituation zu ermöglichen. Folgende Faustregeln können zu einer guten Raumausleuchtung im Büro helfen:

  • Die Mindestbeleuchtungsstärken nach ASR A3.4 sollten (auch ohne Tageslichteinfluss) erzielt werden (im Büro in der Regel 500 lx).
  • Die Beleuchtung sollte gleichmäßig sein. Aus Kostengründen werden manchmal Leuchten mit mehreren Leuchtmitteln Einzelfassungen vorgezogen oder es werden Leuchten mit sehr einfachen Reflektoren verwendet. Die Folge sind in kurzen Abständen stark unterschiedliche Beleuchtungsstärken, Blendungen oder zu geringe Ausleuchtung der Randbereiche. Eindeutig vorzuziehen und Stand der Technik für Büroräume sind gleichmäßig im über die Fläche des Raumes verteilte, gut reflektierende und in geeignetem Winkel abstrahlende Leuchten mit einzelnen oder wenigen Leuchtmitteln (z. B. in einem Standardbüroraum 2 Leuchtbänder parallel zur Hauptfensterrichtung).
  • Wenn keine besonderen Sehaufgaben anstehen, sollte die Beleuchtungsstärke nicht zu groß sein. Typisch ist, dass ab etwa 750 lx die künstliche Beleuchtung als zu grell empfunden wird, weißes Papier z. B. störend blendet. Oft reagieren die Betroffenen so, dass sie die Beleuchtung erst dann anstellen, wenn es gar nicht mehr vermeidbar ist. In solchen Fällen kann es eine praktikable und schnelle "Notlösung" sein, aus Leuchten oder Lichtkassetten mit mehreren Leuchtmitteln einzelne zu entfernen. Bei den meisten Leuchtstofflampen führt das zu keinerlei technischen Problemen, aber sicherheitshalber sollte man dazu den Hauselektriker fragen.
  • Die Beleuchtung sollte möglichst weitgehend individuell schaltbar sein. Optimal ist, wenn jeder Nutzer für seinen Einzelplatz entscheiden kann, ob bzw. wie viel künstliche Beleuchtung erwünscht ist. Auf jeden Fall sollte (außer in sehr kleinen Räumen) die Beleuchtung immer fenster- bzw. raumseitig getrennt schaltbar sein). Wenig sinnvoll ist es, wenn in größeren Räumen einzelne Raumabschnitte getrennt beleuchtet werden können, dann aber jeweils vom Fenster bis zu gegenüber liegenden Wand. Das führt häufig dazu, dass es am Fenster als zu hell bzw. raumseitig als zu dunkel empfunden wird.
  • Wenn die Beleuchtung nicht ausreichend getrennt schaltbar ist, müssen die Betroffenen sich wohl oder übel einigen und sollten dabei ggf. z. B. durch Sicherheitsfachkraft oder Betriebsarzt beraten werden. Vorrang sollten diejenigen haben, die besondere Lichtbedürfnisse haben (z. B. wegen besonderer Sehaufgaben oder Sehschwächen). Ansonsten sollte bei aller Subjektivität der Empfindung berücksichtigt werden, dass zu wenig Licht meist problematischer ist als zu viel.

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