1) Warum darf man Stehleitern nicht einfach auch als Anlegeleitern benutzen?

Aufgrund der Formgebung der Leiterfüße können Stehleitern, die zusammengeklappt als Anlegeleitern genutzt werden, nicht die erforderliche Rutschhemmung aufweisen und wegrutschen. Beim Betreten der untersten Stufe/Sprosse kommt es außerdem zur Überlastung der Gelenke. Dabei kann die Leiter nach hinten abkippen.

Durch den sicherheitswidrigen Gebrauch können Absturzunfälle mit schweren und sogar tödlichen Folgen auftreten.

2) Wer muss geeignete Leitern zur Verfügung stellen?

Der Arbeitgeber oder der von ihm beauftragte Vorgesetzte muss dafür sorgen, dass Beschäftigte die für die jeweilige Arbeitsaufgabe geeigneten Leitern zur Verfügung gestellt bekommen. Die Kosten dafür müssen, wie bei alle Arbeitsschutzmaßnahmen, generell vom Arbeitgeber getragen werden.[1]

3) Was kann ein Mitarbeiter tun, wenn vor Ort nur eine Stehleiter, jedoch keine geeignete Anlegeleiter vorhanden ist?

In diesem Fall ist der Mitarbeiter verpflichtet, seinen Vorgesetzten darüber zu informieren. Er muss für die erforderlichen und geeigneten Arbeitsmittel sorgen.

Beschäftigte sind verpflichtet, sich gemäß Weisungen und Unterweisungen sicherheitsgerecht zu verhalten und die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Es ist auch nicht ohne Weiteres zulässig, einfach fremde, zufällig vor Ort befindliche Leitern, als Arbeitsmittel zu benutzen.

4) Was heißt eigentlich bestimmungsgemäße Verwendung einer Leiter?

Die bestimmungsgemäße Verwendung einer Leiter wird vom Hersteller in der Betriebsanleitung genau festgelegt. Nur unter Beachtung dieser Einsatzbedingungen übernimmt der Hersteller die Gewährleistung, dass die Leiter allen Belastungen standhält und ohne Gefährdung für Benutzer und Dritte betrieben werden kann. Eine Kurzform der Betriebsanleitung muss in Form von Piktogrammen auch an der Leiter dauerhaft angebracht sein, damit sich der Benutzer vor Ort informieren kann. Meist werden in der Bedienungsanleitung auch die Verbote für die vorhersehbare sicherheitswidrige missbräuchliche Nutzung abgebildet.

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