Zusammenfassung

 
Überblick
  • Die meisten Unfälle und Beinaheunfälle haben heute verhaltensbedingte Ursachen bzw. resultieren aus organisatorischen Schwachstellen. Deshalb müssen die Strategien zur Förderung des Arbeitsschutzes und vor allem zur Erhöhung von dessen Wirksamkeit primär hier ansetzen. Das heißt, um weitere Verbesserungen im Arbeitsschutz zu erzielen (wie § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz fordert), muss der Schwerpunkt der betrieblichen Sicherheitsarbeit bei den organisatorischen und verhaltensorientierten Präventionsmaßnahmen liegen.
  • Traditionelle Ansätze und Vorgehensweisen des Arbeitsschutzes reichen nicht aus, um die Wirksamkeit des betrieblichen Arbeitsschutzes zu verbessern und die sich ändernden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und Forderungen der Kunden zu erfüllen. Um die Gesundheit der Beschäftigten und deren Wohlbefinden – und damit deren Leistungsmotivation – zu erhalten bzw. zu fördern und störungsfreie Betriebsabläufe sicherzustellen, sind neue Sichtweisen, Strategien und Wege erforderlich. Diese sollten v. a. an den Schwachpunkten des gängigen betrieblichen Arbeitsschutzes ansetzen (z. B. unzureichende Managementunterstützung und Einbindung in die primären Arbeits-/Geschäftsprozesse) und die Effektivität und Effizienz des gesamten Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems nachhaltig verbessern.
  • Ansatzpunkte für solche "neuen Wege" sind z. B.: Ausrichtung der vielfältigen Arbeitsschutzaktivitäten an verbindlichen Vorgaben (einer positiven Vision, vereinbarten Zielen sowie Grundsätzen), konsequente Einbindung des Managements (der Führungskräfte) in die Umsetzung des Arbeitsschutzes, transparente Organisation des Arbeitsschutzes, die eine systematische und rechtskonforme Umsetzung beschreibt und bewirkt, Förderung der Eigenverantwortung der Beschäftigten und aktive Einbeziehung (Mitwirkung), regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen.
  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geht von einem zeitgemäßen, präventiven Arbeitsschutzverständnis aus. Es fordert explizit eine geeignete Organisation für den betrieblichen Arbeitsschutz, deren Einbindung in die betrieblichen Führungsstrukturen und regelmäßige Wirksamkeitsüberprüfungen. Nach § 831 BGB haftet der Unternehmer bzw. die von ihm beauftragten und mit den erforderlichen Befugnissen ausgestatteten Personen für Schäden, die aus einer unzureichenden Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes (mangelhafte Sorgfalt) resultieren. Wie ein Unternehmen den betrieblichen Arbeitsschutz "geeignet" organisiert und mit der "erforderlichen Sorgfalt" umsetzt, wird ihm weitgehend freigestellt. Was zu organisieren ist, ergibt sich aus den vielfältigen öffentlich-rechtlichen Forderungen.
  • Aus unternehmerischer Sicht gewinnt mit dem verstärkten Fokus auf die Wirksamkeit des Arbeitsschutzes die Frage nach dem Reifegrad der Arbeitsschutzorganisation – der eigenen sowie die der Partner – zunehmend an Bedeutung. Der Reifegrad einer Arbeitsschutzorganisation kennzeichnet die Kompetenzen eines Unternehmens (Wissen, Fähigkeiten und Erfahrungen), den Arbeitsschutz wirksam und rechtskonform zu gestalten und umzusetzen, sowie das Wollen und Sollen eines Unternehmens (der Auftrag, die Verpflichtung, die Motivation sowie das Selbstvertrauen), den Arbeitsschutz konsequent entsprechend den Vorgaben anzuwenden. Die Betrachtung des Reifegrads der Arbeitsschutzorganisation eines Unternehmens führt zwangsläufig zur Notwendigkeit der Anwendung eines Arbeitsschutz-Managementsystems.
  • Ein Arbeitsschutz mit System (ein Arbeitsschutz-Managementsystem) nützt dem Unternehmen, den Beschäftigten und den Führungskräften. Bereits bei der Einführung eines AMS werden Schwachstellen erkannt, beseitigt und damit das Risiko von Unfällen und Betriebsstörungen deutlich reduziert. Darüber hinaus werden die gesamte Arbeitsschutzorganisation optimiert, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten geklärt und Vorgehensweisen geregelt. Dadurch steigt die Effektivität und unnötige Kosten können vermieden werden.
  • Ein Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) hat einen Nutzen: Unternehmen berichten z. B. über die Minimierung von Ausfallzeiten durch Verletzungen etc., erhöhte Verfügbarkeit und Motivation der Mitarbeiter, gesteigerte Produktivität und Produktqualität, die Nachweisbarkeit der Einhaltung der wesentlichen unternehmerischen Pflichten. Die Studie "Return on Prevention 2.0" der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zeigt, dass AMS zur besseren Erreichung der Arbeitsschutzziele und einzelwirtschaftlicher Ziele beiträgt; d. h., Arbeitsschutz lohnt sich aus der Sicht der befragten Unternehmer!
  • Die Veröffentlichung der DIN ISO 45.001:2018 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Leitlinien zur Anwendung" verstärkt die praktische Relevanz des Themas Arbeitsschutz-Managementsystem und fördert deren Anwendung – u. a. dadurch, dass Kunden von ihren Lieferanten und Partnerfirmen den Nachweis eines wirksamen Arbeitsschutzmanagements fordern oder honorieren.

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1.1 Definition

Um eine umfassende Prävention ...

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