Check OK Bemerkungen
1) Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft, ob Beschäftigte durch Vibrationen gefährdet sind oder gefährdet werden können?    
2) Werden regelmäßige Unterweisungen durchgeführt?    
3)

Werden bei den Schutzmaßnahmen insbesondere beachtet:

  • alternative Arbeitsverfahren, die die Exposition gegenüber Vibrationen verringern,
  • Auswahl und Einsatz neuer oder bereits vorhandener Arbeitsmittel, die nach ergonomischen Gesichtspunkten ausgelegt sind und unter Berücksichtigung der auszuführenden Tätigkeit möglichst geringe Vibrationen verursachen, z. B. schwingungsgedämpfte handgehaltene oder handgeführte Arbeitsmaschinen, die die auf den Hand-Arm-Bereich übertragene Vibration verringern,
  • Bereitstellung von Zusatzausrüstungen, die die Gesundheitsgefährdung auf Grund von Vibrationen verringern, z. B. Sitze, die Ganzkörper-Vibrationen wirkungsvoll dämpfen,
  • Wartungsprogramme für Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Anlagen sowie Fahrbahnen,
  • Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze,
  • Schulung der Beschäftigten im bestimmungsgemäßen Einsatz und in der sicheren und vibrationsarmen Bedienung von Arbeitsmitteln,
  • Begrenzung der Dauer und Intensität der Exposition,
  • Arbeitszeitpläne mit ausreichenden Zeiten ohne belastende Exposition,
  • Bereitstellung von Kleidung für gefährdete Beschäftigte zum Schutz vor Kälte und Nässe?
   
4)

Sind den Beschäftigten folgende Angaben bekannt:

  • tägliche Arbeitszeit,
  • tägliche Benutzungsdauer (Gesamtzeit des Maschineneinsatzes),
  • tägliche Einwirkungsdauer (Zeit der Schwingungseinwirkung durch Maschineneinsatz)?
   
5) Falls die Angaben zur Einwirkungsdauer nicht bekannt sind, werden sie gemessen oder realitätsnah geschätzt?    
6) Stehen für die Arbeitsmittel Herstellerangaben zur Schwingungsbelastung zur Verfügung?    
7)

Wird geprüft, ob die Herstellerangaben in der Bedienungsanleitung zum Punkt Vibrationskennwert verwendet werden können?

Werden ggf. Korrekturfaktoren berücksichtigt?
   
8)

Wird der Auslösewert überschritten?

  • für Hand-Arm-Vibrationen 2,5 m/s2
  • für Ganzkörpervibrationen 0,5 m/s2
   
9)

Wird der Expositionsgrenzwert überschritten?

  • für Hand-Arm-Vibrationen 5 m/s2
  • für Ganzkörpervibrationen 0,8 m/s2 für die vertikale Schwingungsrichtung und 1,15 m/s2 für die horizontalen Schwingungsrichtungen
   
10) Werden die Ergebnisse dokumentiert und dabei so aufbewahrt, dass darauf für die Dauer von 30 Jahren zugegriffen werden kann?    
11) Werden zur Bestimmung des Auslösewerts die unterschiedlichen Vibrationskennwerte der Maschinen berücksichtigt?    
12) Wird die Einwirkungsdauer je nach Maschine erfasst, damit die Gesamtschwingungsbelastung berechnet werden kann?    
13) Wird bei Überschreitung der Auslösewerte ein Vibrationsminderungsprogramm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen erstellt und durchgeführt?    
14) Werden bei Überschreiten der Expositionsgrenzwerte unverzüglich die Gründe ermittelt und weitere Maßnahmen ergriffen, um die Exposition auf einen Wert unterhalb der Expositionsgrenzwerte zu senken und ein erneutes Überschreiten der Grenzwerte zu verhindern?    
15) Findet eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung statt?    
16) Werden Werkzeuge und Maschinen planmäßig gewartet, um verschleißbedingte Unwuchten zu vermeiden?    
17) Wird bei Neubeschaffung auf den Einsatz schwingungsarmer Arbeitsmittel geachtet?    
18) Werden geeignete/geprüfte Antivibrations-Schutzhandschuhe bereitgestellt?    
19)

Sind Fahrzeuge (z. B. Lkw, Flurförderzeuge) mit Schwingungssitzen ausgestattet?

Wird bei Fahrerwechsel die richtige Gewichtseinstellung beachtet?
   
20) Wird die Geschwindigkeit der Fahrzeuge an den Untergrund angepasst?    
21) Werden die Hinweise der TRLV Vibrationen berücksichtigt bzw. umgesetzt?    

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