Verwaltungsfachangestellter ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Tätigkeitsbereiche der Verwaltungsangestellten sind u. a.:

  • Büro- und Verwaltungsarbeiten in Behörden und Institutionen von Bund, Ländern und Gemeinden,
  • Büro- und Verwaltungsarbeiten in Banken und Sparkassen,
  • Prüfen von Sachverhalten und Erarbeiten von Verwaltungsentscheidungen auf Grundlage von Rechtsvorschriften,
  • Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen,
  • Bearbeitung von Personalangelegenheiten,
  • Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen, z. B. für Investitionsförderung für Unternehmen,
  • Auskünfte und Beratungsleistungen für Bürger,
  • Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten im Bereich der Wirtschafts-, Struktur- und Kulturförderung,
  • Beratung selbständiger Unternehmen auf Grundlage gewerberechtlicher Bestimmungen,
  • Verwaltungsaufgaben in Finanzverwaltung, Meldewesen und Grundstücks-, Bau- und Friedhofswesen der Kirchen,
  • Einsatz und Handhabung moderner Informations- und Kommunikationssysteme,
  • Aktenführung, Schriftverkehr, Postein- und -ausgang.

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