Verwaltungsfachangestellter ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Tätigkeitsbereiche der Verwaltungsangestellten sind u. a.:
- Büro- und Verwaltungsarbeiten in Behörden und Institutionen von Bund, Ländern und Gemeinden,
- Büro- und Verwaltungsarbeiten in Banken und Sparkassen,
- Prüfen von Sachverhalten und Erarbeiten von Verwaltungsentscheidungen auf Grundlage von Rechtsvorschriften,
- Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen,
- Bearbeitung von Personalangelegenheiten,
- Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen, z. B. für Investitionsförderung für Unternehmen,
- Auskünfte und Beratungsleistungen für Bürger,
- Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten im Bereich der Wirtschafts-, Struktur- und Kulturförderung,
- Beratung selbständiger Unternehmen auf Grundlage gewerberechtlicher Bestimmungen,
- Verwaltungsaufgaben in Finanzverwaltung, Meldewesen und Grundstücks-, Bau- und Friedhofswesen der Kirchen,
- Einsatz und Handhabung moderner Informations- und Kommunikationssysteme,
- Aktenführung, Schriftverkehr, Postein- und -ausgang.
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