Verkehrssicherungspflichten sind öffentlich-rechtlich beschrieben durch Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln. Diese beinhalten nicht abschließend die Verhaltensanforderungen. Dennoch dürfte bei Einhalten dieser Vorschriften die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadensfalls und damit das Haftungsrisiko erheblich reduziert sein.

Insbesondere sind Verkehrssicherungspflichten zivilrechtlich durch die Rechtsprechung entwickelt worden. Weiterhin gibt es Kommentierungen und Gewohnheitsrecht.

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